
Brüssels Greenwashing-Gesetz: Verbote ja, Regeln nein!

Ab dem 27. September gilt in der EU ein neues Werbeverbot: Wörter wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen Unternehmen nur noch verwenden, wenn sie Belege vorlegen können. Doch das zweite Gesetz, das erklären sollte, welche Belege überhaupt zählen, existiert gar nicht. Brüssel schickt Millionen Betriebe in eine Regulierung, die nur zur Hälfte fertig ist.
Was ab Ende September verboten ist
Die sogenannte Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – im EU-Jargon „EmpCo“ – wurde bereits 2024 beschlossen. Sie ändert das europäische Wettbewerbs- und Verbraucherrecht und tritt nach offiziellen Angaben der EU-Kommission am 27. September 2026 in die Anwendung.
Die Folgen sind konkret: Fluggesellschaften dürfen keinen „klimaneutralen“ Flug mehr bewerben. Ein Kosmetikhersteller darf laut dem Bericht nur dann behaupten, seine Sonnencreme schade Korallenriffen nicht, wenn er es beweisen kann. Auch der Dschungel privater Öko-Siegel wird gestutzt: Erlaubt bleiben nur noch Label staatlicher Stellen oder solche mit geprüftem Zertifizierungssystem.
Das fehlende zweite Bein
Geplant war ein Zwei-Säulen-Modell. Die zweite Säule, die Green-Claims-Richtlinie, sollte den Unternehmen sagen, wie sie ihre Umweltversprechen belegen müssen. Sie wurde im Juni 2025 auf Eis gelegt – nach Streit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten über ausufernde Berichtspflichten.
Übrig bleibt ein System, das Verbote ausspricht, aber keinen Maßstab liefert. Statt einheitlicher Methodik gilt künftig ein Flickenteppich aus nationalen Vorschriften und Gerichtsurteilen. Für Mittelständler heißt das: Rechtsunsicherheit auf eigene Kosten.
Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses, bedauerte laut dem Bericht, man habe die Chance verpasst, dem Wildwuchs freiwilliger und oft willkürlicher Umweltaussagen ein Ende zu setzen. Man hätte für nachhaltig wirtschaftende Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen können, so ihre Einschätzung.
20 Mitgliedstaaten säumig – und niemand kontrolliert
Noch pikanter: Die Länder hätten die Richtlinie bis März 2026 in nationales Recht gießen müssen. Im Mai leitete die Kommission dem Bericht zufolge Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten ein, weil sie die vollständige Umsetzung nicht gemeldet hatten. Wenige Wochen vor Geltungsbeginn ist ein Großteil der EU also schlicht nicht bereit.
Auch bei der Durchsetzung wachsen die Zweifel. Die Marktaufsicht werde zwar besser, arbeite aber mit zu wenig Personal, sagte ein Anwalt der Kanzlei Squire Patton Boggs. Seine Prognose zur Zahl der Verfahren fiel nüchtern aus:
„Können sie durchsetzen? Ja. Können wir einen starken Anstieg von Compliance-Fällen erwarten? Ich bezweifle es.“
Die Verbraucherorganisation BEUC begrüßt zwar das Ziel, echte Nachhaltigkeit von Etikettenschwindel unterscheidbar zu machen. Ihre Verbraucherrechts-Chefin räumte laut dem Bericht aber ein, es fehlten weiterhin Regeln, die greifen, bevor ein Werbeversprechen überhaupt in die Welt gesetzt werde.
Regulierung als Selbstzweck?
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein Grundmuster Brüsseler Politik: Erst wird ein ambitioniertes Regelwerk beschlossen, dann im Namen der Wettbewerbsfähigkeit halb wieder einkassiert – und die Rechnung für das Chaos zahlen Unternehmen und Verbraucher. Wer Bürokratie abbauen will, sollte Gesetze nicht auf halbem Weg stehen lassen.
Bemerkenswert nebenbei: Manche Werte brauchen kein Siegel und keine Nachhaltigkeitsbroschüre. Physisches Gold und Silber sind seit Jahrtausenden das, was sie sind – und können als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen zur Absicherung beitragen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser trifft seine Entscheidungen eigenverantwortlich und sollte sich vorab selbst informieren.
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