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26.05.2026
09:22 Uhr

Bundestag schließt die Türen: Schon der achte AfD-Mitarbeiter ausgesperrt

Bundestag schließt die Türen: Schon der achte AfD-Mitarbeiter ausgesperrt

Es hat schon System: Erneut wurde einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten der Zugang zum Deutschen Bundestag verwehrt. Diesmal trifft es einen Angestellten des Dortmunder Bundestagsabgeordneten Peter Bohnhof. Sowohl der Hausausweis als auch der Zugriff auf die IT-Systeme des Parlaments wurden ihm entzogen. Die Begründung der Bundestagsverwaltung bleibt – wie könnte es anders sein – im Nebulösen. Man verweist auf angebliche "tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Konkrete Vorwürfe? Fehlanzeige.

Acht Fälle – und alle aus derselben Partei

Bemerkenswert ist die statistische Auffälligkeit dieser Entscheidungen: Inzwischen handelt es sich bereits um den achten Fall in dieser Legislaturperiode, in dem einem Mitarbeiter eines AfD-Politikers die Tore des Bundestages verschlossen werden. Mitarbeiter anderer Parteien? Bislang nicht ein einziger. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wer an Zufälle in der Politik glaubt, der glaubt vermutlich auch noch an die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Besonders pikant wird das Ganze, wenn man sich vor Augen führt, welche prominenten Fälle es in der Vergangenheit bereits gab. So wurde unter anderem dem bekannten Islamkritiker Michael Stürzenberger der Zugang verwehrt – nachdem dieser 2024 wegen Aussagen über den politischen Islam zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die "volksverhetzende" Aussage? Der politische Islam wolle "Frauen unter die Kontrolle bekommen". Eine Feststellung, die in weiten Teilen der freien Welt schlicht als Tatsachenbeschreibung gilt – im heutigen Deutschland aber offenbar strafbar ist.

Ramelow will Mitarbeitern auch noch das Gehalt streichen

Wie passend, dass ausgerechnet der Linken-Politiker und Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow sich in dieser Angelegenheit zu Wort meldet. Das Vorgehen sei "parteiunabhängig", versichert Ramelow gegenüber Politico. Eine Aussage, die angesichts der Statistik der bisherigen Fälle eine bemerkenswerte Realitätsverleugnung darstellen dürfte. Es gehe um die "Zuverlässigkeit" im Umgang mit den parlamentarischen IT-Systemen, so der einstige Thüringer Ministerpräsident.

Auf die Frage, ob Mitarbeiter, denen der Hausausweis entzogen wurde, weiter bezahlt werden sollten, antwortete Ramelow vielsagend: "Ich würde das gerne ändern." Mit anderen Worten: Die Bundestagsverwaltung sperrt Mitarbeiter aus – und am liebsten würde man ihnen gleich noch das Gehalt streichen. Eine elegante Methode, missliebige politische Kräfte finanziell auszutrocknen.

Doppelmoral im Reichstagsgebäude

Während also Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten in serieller Manier ausgesperrt werden, sieht es bei den anderen Fraktionen offenbar weitaus entspannter aus. Kritische Beobachter erinnern daran, dass in den Fraktionen der Linkspartei und der SPD historisch belastete Personen – bis hin zu ehemaligen RAF-Sympathisanten – ohne sichtbare Probleme tätig sein konnten. Wer Milliardäre verbal an die Wand stellen möchte, gilt offenbar weiterhin als parlamentstauglich. Wer hingegen den politischen Islam kritisiert, fliegt raus. Eine merkwürdige Hierarchie der Verfassungstreue.

Gegen die Entscheidungen der Bundestagsverwaltung können die Betroffenen zwar Rechtsmittel einlegen. Doch in der Zwischenzeit ist der Schaden für die parlamentarische Arbeit der gewählten Abgeordneten bereits angerichtet. Mitarbeiter, die für die inhaltliche Zuarbeit unverzichtbar sind, stehen vor verschlossenen Türen. Die parlamentarische Opposition – die laut Grundgesetz die Regierung kontrollieren soll – wird systematisch in ihrer Arbeit behindert.

Ein gefährlicher Präzedenzfall für die Demokratie

Was hier abläuft, sollte jeden überzeugten Demokraten alarmieren – unabhängig von der eigenen parteipolitischen Präferenz. Wenn die Verwaltung eines Parlaments anfängt, einseitig und ausschließlich gegen Mitarbeiter einer einzigen Oppositionsfraktion vorzugehen, wirft das fundamentale Fragen nach der Neutralität staatlicher Institutionen auf. Die Erinnerung an die Verhältnisse in autoritären Staaten, in denen Oppositionspolitiker und ihre Mitarbeiter schikaniert werden, drängt sich ungewollt auf.

Millionen deutscher Wähler haben die AfD bei der vergangenen Bundestagswahl ins Parlament geschickt. Diese Wähler haben ein verfassungsmäßig garantiertes Recht darauf, dass ihre Abgeordneten ihre Arbeit ungehindert verrichten können. Wer dieses Grundrecht durch verwaltungstechnische Tricks aushöhlt, beschädigt das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie weit nachhaltiger als jeder einzelne Mitarbeiter es jemals könnte. Die Bürger merken, was hier gespielt wird – und sie ziehen ihre Schlüsse daraus, wie auch die aktuellen Wahlumfragen eindrucksvoll belegen.

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