
Corona-Aufarbeitung im Hinterzimmer: Protokoll dreht Aussage um

Ein Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus, Kameras aus, Mikrofone stumm: Was in den nichtöffentlichen Runden der Corona-Enquetekommission des Bundestags gesprochen wird, soll offiziell erst nach Ende der Wahlperiode einsehbar sein. Einem Medienbericht vom 24. August 2026 zufolge liegen nun interne Unterlagen aus diesen Sitzungen vor. Und die werfen unangenehme Fragen auf – vor allem zur Protokollführung.
Ein Satz, der sich in sein Gegenteil verwandelt
Im Zentrum steht eine Befragung vom 11. Juni in der Arbeitsgruppe „Wissenschaft, Daten und Kommunikation“. Geladen war laut dem Bericht Andrea Ammon, frühere Direktorin der EU-Seuchenschutzbehörde ECDC. Der von der AfD benannte Datenanalyst Tom Lausen habe gefragt, warum deutsche Krankenhäuser im ersten Lockdown historisch schwach belegt waren – und ob das für eine Pandemie typisch sei.
„Das glaube ich nicht. Also ich glaube nicht, dass das typisch ist für eine Pandemie.“
So soll Ammon geantwortet haben. Im „Ergebnisvermerk“ des Kommissionssekretariats, den die Arbeitsgruppe am 24. Juni erhielt, hieß es dem Bericht zufolge jedoch: Unterbelegung sei ein „typisches Phänomen ganz zu Beginn einer Pandemie“. Aus einem klaren Nein wurde damit ein Ja.
Tonaufnahme existiert – nur hören darf sie keiner
Besonders pikant: Der Vermerk entstand laut Bericht auf Basis einer offiziellen Tonaufnahme, auf die die Mitglieder selbst keinen Zugriff haben. Sie sind auf eigene Mitschriften und den amtlichen Vermerk angewiesen. Nach Angaben Lausens sei die Passage nicht per Abgleich mit dem Band korrigiert worden; stattdessen habe man Ammon nachträglich schriftlich um eine Klarstellung gebeten. Für Nervosität habe zudem der Hinweis eines Sachverständigen gesorgt, es könne eine weitere Aufnahme geben.
Die Pressestelle des Bundestags verwies auf das Geschäftsordnungsrecht: Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen seien erst nach Ende der Wahlperiode einsehbar. Die Protokollierung erfolge „unter der inhaltlichen Verantwortung des amtierenden Koordinators der Arbeitsgruppe“, Erstellung und Prüfung eines Berichtigungsverlangens seien regelkonform gelaufen. Zum Vorwurf der sinnentstellenden Wiedergabe habe sich die Pressestelle nicht geäußert.
Schweden, Bergamo – und viele offene Zusagen
Auch sonst ging es hoch her. Der Ökonom Stefan Homburg habe Ammon mit dem schwedischen Sonderweg konfrontiert – offene Schulen bis zur Sekundarstufe, kein Lockdown, keine Maskenpflicht. Ammon bestritt einen Sonderweg: Es habe Empfehlungen statt Verordnungen gegeben, denen die Bevölkerung weitgehend gefolgt sei. In Deutschland hätte solche Freiwilligkeit „wahrscheinlich nicht funktioniert“.
Zu Bergamo erklärte sie, das ECDC habe die Übersterblichkeit auf europäischer Ebene beobachtet, deren Ursachen aber nicht eindeutig zuordnen können. Auf die Frage nach einem Team vor Ort sagte sie: „Wir waren natürlich in Bergamo.“ Details zu Auftrag, Größe und Berichten wollte sie nachreichen – bis heute soll Lausen nichts erhalten haben.
Aufarbeitung mit Verfallsdatum
Die Kommission konstituierte sich im September 2025 und soll bis 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen. Aus Sicht unserer Redaktion ist der Vorgang ein Lehrstück: Wer Vertrauen zurückgewinnen will, das in den Jahren der Grundrechtseinschränkungen verspielt wurde, darf zentrale Aussagen nicht im Aktenvermerk verschwinden lassen. Kritiker sprechen längst von einem zahnlosen Tiger. Öffentlich zugängliche Tonprotokolle wären ein Anfang.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder.
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