
Enteignungs-Beben in Berlin: Warnung vor Systemrisiko für Banken!

Nach dem Wahlsieg der Linken bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl warnt der Wirtschaftsrat der CDU vor massiven Kollateralschäden einer Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Generalsekretär Wolfgang Steiger sieht Risiken für Bankbilanzen, Unternehmenskredite – und sogar für die Zinskosten des Bundes. Die Linke hatte am Sonntag mit 25,7 Prozent erstmals die stärkste Kraft in der Hauptstadt gestellt.
„Wenn die Linke regiert, wird vergesellschaftet“
Spitzenkandidatin Elif Eralp ließ keinen Zweifel daran, dass sie ihr Kernprojekt in mögliche Koalitionsverhandlungen tragen will. In der ARD sagte sie:
„Wenn die Linke regiert, wird vergesellschaftet.“
Für eine Mehrheit bräuchte sie allerdings ein Dreierbündnis. Während Grüne dem Vorhaben grundsätzlich offen gegenüberstehen, hatte die SPD es vor der Wahl abgelehnt. Und laut einer Nachwahlbefragung von Infratest dimap findet die Idee derzeit keine Mehrheit bei den Berlinern: 37 Prozent dafür, 51 Prozent dagegen.
Der blinde Fleck: Grundschulden und Hypotheken
Steiger rückt einen Punkt in den Vordergrund, der in der Debatte aus seiner Sicht untergeht. „Völlig übersehen wird das Systemrisiko für Grundpfandrechte“, sagte er gegenüber Ippen.Media. Gemeint sind Hypotheken und Grundschulden – das Rückgrat jeder Immobilienfinanzierung, weil Banken damit ihre Kredite absichern.
Bei einer Enteignung entstehe in den betroffenen Banken ein enormer Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarf, warnt Steiger – mit Risikoaufschlägen für die gesamte gewerbliche Finanzierung, nicht nur für Immobilien. Betroffen wären dann nicht nur Konzerne und Aktionäre, sondern auch Mittelständler, die einen Kredit brauchen.
Dass die Sorge nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt der Abschlussbericht der vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission von 2023: Eine Vergesellschaftung erfasse grundsätzlich auch beschränkte dingliche Rechte – Hypotheken und Grundschulden ausdrücklich eingeschlossen. Wie stark Banken tatsächlich belastet würden, hinge jedoch von der Ausgestaltung eines Gesetzes und der Entschädigungsregelung ab. Ein solches Gesetz existiert bislang nicht.
Bundesanleihen im Visier – und ein Milliardenhebel
Steiger geht noch weiter: Sobald Eigentumsrechte in Deutschland als politisch verhandelbar gelten, steige der Risikoaufschlag auf sämtliche deutsche Anlageklassen, inklusive Bundesanleihen. Ein Automatismus ist das nicht – Voraussetzung wäre, dass Investoren deutsche Anlagen insgesamt neu bewerten.
Doch die Größenordnungen sind gewaltig. Für 2026 weist der Bund eine Nettokreditaufnahme von 98 Milliarden Euro im Kernhaushalt aus, zusammen mit den Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr sind es 181,6 Milliarden. Für 2027 stehen 196,5 Milliarden Euro in den Eckwerten. Rein rechnerisch kostet ein einziger Basispunkt mehr Zins bei dieser Summe knapp 20 Millionen Euro jährlich.
Volksentscheid, Artikel 15 – und der Streit mit dem Bund
Verfassungsrechtlich ist der Weg nicht verschlossen: Artikel 15 Grundgesetz erlaubt die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum – gegen gesetzlich geregelte Entschädigung. Bereits im September 2021 hatte ein Volksentscheid in Berlin eine Mehrheit für die Vergesellschaftung gefunden; die Senatsverwaltung bezifferte damals die Entschädigungskosten für rund 243.000 Wohnungen auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro.
Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, DKB und Investitionsbank Berlin hatten im Juni gemeinsam vor Folgen für Wohnungsbau und Standort gewarnt. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte Medienberichten zufolge ein Bundesgesetz gegen Enteignungen an – Justizministerin Stefanie Hubig hatte die Machbarkeit eines solchen Verbots im Juli öffentlich angezweifelt. Steiger fragt zudem, wie Berlin den Geberländern im Südwesten den Länderfinanzausgleich erklären wolle. Er spricht von einer „postsozialistischen Amokfahrt der Bundeshauptstadt“.
Was Anleger daraus mitnehmen
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall vor allem eines: Eigentum ist nur so sicher wie die Politik, die es schützt. Wer Vermögen langfristig absichern will, streut breit – physische Edelmetalle außerhalb des Bankensystems können dabei eine sinnvolle Beimischung sein.
Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er spiegelt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen. Jeder Leser trifft seine Anlageentscheidungen eigenverantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen.
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