
EU greift nach Moskaus Milliarden: Russisches Staatsvermögen soll Ukraine-Krieg finanzieren
In einem bemerkenswerten Schritt hat die Europäische Union nun die Weichen gestellt, um eingefrorene russische Staatsgelder dauerhaft festzusetzen und für die Unterstützung der Ukraine nutzbar zu machen. Was auf den ersten Blick wie ein entschlossenes Handeln gegen den Aggressor wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein juristisch höchst fragwürdiges Manöver, das weitreichende Konsequenzen haben könnte.
25 gegen 2: Die Mehrheit setzt sich durch
Mit einer qualifizierten Mehrheit von 25 der 27 Mitgliedstaaten wurde beschlossen, eine Rückübertragung der in der EU festgesetzten russischen Mittel nach Moskau unbefristet zu verbieten. Lediglich Ungarn und die Slowakei stimmten gegen dieses Vorhaben – zwei Länder, die sich seit geraumer Zeit als unbequeme Mahner in der europäischen Einheitsfront gegen Russland positionieren.
Der eigentliche Clou dieser Entscheidung liegt in der Umgehung des Einstimmigkeitsprinzips. Bislang mussten die EU-Sanktionsbeschlüsse, über die das russische Zentralbankvermögen eingefroren ist, alle sechs Monate einstimmig verlängert werden. Ein einzelnes Land wie Ungarn hätte theoretisch mit einem Veto die Freigabe der Gelder erzwingen können. Diese Möglichkeit wurde nun elegant ausgehebelt.
Artikel 122: Die juristische Hintertür
Um das russische Geld dauerhaft festzusetzen, berufen sich Deutschland und die zustimmenden EU-Staaten auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser Artikel erlaubt bei gravierenden Wirtschaftsschwierigkeiten Mehrheitsentscheidungen für angemessene Maßnahmen. Die Begründung klingt dabei fast schon zynisch: Russlands Krieg habe zu steigenden Preisen für Öl, Gas und Lebensmittel geführt – als hätten nicht auch die eigenen Sanktionsentscheidungen der EU maßgeblich zu dieser Preisentwicklung beigetragen.
„Heute sei dieses Bekenntnis nun eingelöst worden", erklärte EU-Ratspräsident António Costa nach dem Beschluss.
Doch diese triumphale Rhetorik kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wird. Wenn die EU heute russisches Staatsvermögen konfiszieren kann, wer garantiert dann, dass morgen nicht andere Länder ähnlich behandelt werden?
Belgien als Schlüsselland – und Bremsklotz
Ohne Belgien wird das gesamte Vorhaben zur Makulatur. Der Grund ist simpel: Das belgische Unternehmen Euroclear verwaltet etwa 185 der insgesamt 210 Milliarden Euro an russischen Mitteln in der EU. Die belgische Regierung unter Bart De Wever blockiert den Plan bislang mit durchaus nachvollziehbaren Bedenken.
Die Sorgen Brüssels sind keineswegs unbegründet. Russland könnte Vergeltungsmaßnahmen gegen europäische Privatpersonen und Unternehmen ergreifen, Enteignungen vornehmen oder andere wirtschaftliche Gegenmaßnahmen einleiten. De Wever hat daher drei klare Bedingungen formuliert:
Erstens müsse eine Vergemeinschaftung aller möglichen Risiken garantiert sein. Zweitens fordert er ausreichende finanzielle Garantien vom ersten Moment der Umsetzung an. Drittens verlangt er einen umfassenden Liquiditäts- und Risikoschutz für alle betroffenen Bürger und Unternehmen sowie eine Beteiligung aller anderen EU-Länder, in denen russische Zentralbankgelder eingefroren wurden – darunter Deutschland, Frankreich, Schweden und Zypern.
Moskau schlägt zurück
Die russische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Die Zentralbank in Moskau kündigte an, Euroclear vor einem Moskauer Schiedsgericht zu verklagen. Als Gründe wurden aus russischer Sicht illegale und verlustbringende Handlungen des Depotverwalters genannt. Auch wenn ein solches Verfahren vor einem russischen Gericht für westliche Beobachter wenig Relevanz haben mag, zeigt es doch die Entschlossenheit Moskaus, sich nicht kampflos zu fügen.
Ungarn hat seinerseits angekündigt, eine Überprüfung der EU-Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten. Die Regierung in Budapest zeigte sich „zutiefst besorgt über die jüngste Tendenz, einstimmige Entscheidungsverfahren im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu umgehen". Aus ungarischer Sicht sei Artikel 122 keine korrekte Rechtsgrundlage für die geplanten Maßnahmen.
Ein gefährliches Spiel mit dem Völkerrecht
EU-Kommissar Valdis Dombrovskis beteuerte zwar, das Vorgehen sei vollständig mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht vereinbar. Doch diese Beteuerungen können die grundsätzlichen Bedenken nicht zerstreuen. Die Konfiszierung von Staatsvermögen eines anderen Landes – und nichts anderes ist die dauerhafte Festsetzung mit anschließender Nutzung – stellt einen beispiellosen Vorgang dar, der das Vertrauen in die Sicherheit von Vermögenswerten in westlichen Finanzsystemen nachhaltig erschüttern könnte.
Bundeskanzler Friedrich Merz und andere Befürworter des Plans hoffen, beim EU-Gipfel in der kommenden Woche auch Belgien ins Boot holen zu können. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass diese Entscheidung – unabhängig von ihrem Ausgang – weitreichende Folgen für die internationale Finanzordnung haben wird.
Die Frage, die sich jeder Anleger stellen sollte: Wenn Staatsvermögen heute per Mehrheitsbeschluss konfisziert werden kann, wie sicher sind dann private Vermögenswerte? In Zeiten solcher Unsicherheiten gewinnen physische Wertanlagen wie Gold und Silber, die außerhalb des digitalen Finanzsystems existieren, zunehmend an Bedeutung für eine solide Vermögenssicherung.
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