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Festnahme am BER: Corona-Kritiker wegen Wegner-Posts in U-Haft!

Der Arzt und Publizist Paul Brandenburg sitzt in Berlin in Untersuchungshaft. Die Bundespolizei nahm den bekannten Kritiker der Corona-Maßnahmen am Mittwoch, 28. Oktober, am Flughafen BER fest. Bei ihm war sein zehnjähriges Kind. Hintergrund sind Medienberichten zufolge Äußerungen über Berlins scheidenden Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU).

Sechs Vorwürfe und ein Haftrichter

Laut seinem Verteidiger Markus Haintz geht es um vier Fälle einfacher Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Hinzu kämen zwei Vorwürfe der Verleumdung nach Paragraf 188. Dieser Paragraf schützt Personen des politischen Lebens besonders. Wer sie verleumdet, dem drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Noch am Tag der Festnahme ordnete ein Haftrichter Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an. Seitdem sitzt Brandenburg in der Justizvollzugsanstalt Moabit. Der gebürtige Berliner lebt inzwischen in der Schweiz. Sein Kind wohnt nach Angaben des Anwalts weiterhin in Berlin, er habe es dorthin zurückbringen wollen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete den Schritt gegenüber Apollo News mit der Fluchtgefahr und der Mindeststrafe bei Verleumdung. Sie verwies außerdem auf Vorstrafen. Berichten zufolge soll Brandenburg frühere Geldstrafen nicht bezahlt haben. Der Tagesspiegel berichtet sogar von mehreren Dutzend offenen Verfahren gegen ihn.

Der Hintergrund: eine Dragqueen und eine Polizei-Gala

Alle beanstandeten Beiträge drehen sich um die Berliner Dragqueen „Jurassica Parka“, bürgerlich Mario O. Der Künstler war schon 2023 rechtskräftig wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften verurteilt worden. Im September 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen des Besitzes solcher Inhalte zu zehn Monaten Haft auf Bewährung.

Pikant ist der zeitliche Ablauf. Medienberichten zufolge liefen die Ermittlungen seit Mai 2025. Am 14. Juli 2025 moderierte O. trotzdem die Gala „Gemeinsam bunt“, die von der Berliner Polizei unterstützt wurde. Schirmherrin war Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Laut Apollo News war auch Wegner anwesend. Wer zu diesem Zeitpunkt was von den Ermittlungen wusste, wird in Berlin bis heute diskutiert.

Brandenburg griff das Thema in Beiträgen auf X und Telegram immer wieder auf, unter anderem im Oktober und November 2025. Dabei benutzte er drastische, teils vulgäre Begriffe. Er unterstellte Wegner und der Polizeiführung, sie würden eine Sexualisierung von Kindern fördern. Diese Vorwürfe sind nicht belegt. Ob sie strafbar sind, müssen jetzt die Gerichte klären.

Gefängnis für Worte? Die Debatte um Paragraf 188

Niemand muss Brandenburgs Wortwahl gutheißen. Sie war maßlos. Trotzdem stellt der Fall eine unbequeme Frage: Passt Untersuchungshaft wirklich zu Äußerungsdelikten? In Deutschland kommt das selten vor. Meistens enden solche Verfahren mit einem Strafbefehl oder einer Geldstrafe.

Kritiker nennen Paragraf 188 einen modernen „Majestätsbeleidigungsparagrafen“. Er schütze Politiker stärker als normale Bürger, obwohl gerade die Mächtigen harte Kritik aushalten müssten. Seit der Reform von 2021 gilt dieser Schutz ausdrücklich auch für Kommunalpolitiker. Wie scharf der Staat inzwischen vorgeht, zeigte Ende 2024 eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner. Er hatte Robert Habeck in einem Meme als „Schwachkopf“ bezeichnet.

Zweierlei Maß?

Viele Bürger fragen sich deshalb: Warum ist der Rechtsstaat so schnell, wenn es um beleidigte Politiker geht, und oft so langsam bei Gewalttätern? Unsere Redaktion meint: Ein Staat, der Kritik an sich selbst härter verfolgt als Kritik an gewöhnlichen Bürgern, verspielt Vertrauen. Das gilt auch dann, wenn diese Kritik grob und geschmacklos ist. Die Festnahme vor den Augen eines Kindes wird diesen Eindruck kaum entkräften.

Für Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung. Sein Verteidiger kämpft nach eigenen Angaben für seine sofortige Freilassung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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