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Kettner Edelmetalle
22.07.2026
05:11 Uhr

Fünf gegen ein Drittel: Wie ein Wahlausschuss in Friesland die Demokratie aushöhlt

Fünf gegen ein Drittel: Wie ein Wahlausschuss in Friesland die Demokratie aushöhlt

Es sind Szenen, die man in einer westlichen Demokratie eigentlich nicht mehr für möglich hielt. Ein seit 2017 im Deutschen Bundestag sitzender Abgeordneter wird von der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland ausgeschlossen. Nicht durch ein Gericht, nicht durch ein rechtsstaatliches Verfahren mit unabhängigen Richtern, sondern durch einen Kreiswahlausschuss, in dem am Dienstagabend fünf Personen gegen eine Stimme entschieden, dass Martin Sichert nicht auf dem Stimmzettel erscheinen darf. Man lasse sich diese Zahlen einmal auf der Zunge zergehen: Fünf Menschen befinden darüber, wen ein erheblicher Teil der niedersächsischen Wählerschaft nicht wählen darf.

Der eigentliche Auslöser: die schlichte Parteizugehörigkeit

Der Kern dieser Affäre ist so entlarvend, dass er kaum in Worte zu fassen ist. Denn ausgelöst wurde die Prüfung von Sicherts angeblich mangelnder Verfassungstreue zunächst allein durch seine Mitgliedschaft im niedersächsischen AfD-Landesverband. In einem Schreiben der Kreiswahlleitung, dessen Echtheit die stellvertretende Kreiswahlleiterin bestätigt haben soll, heiße es unmissverständlich:

„Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“

Man stelle sich das vor. Die bloße Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen, demokratisch gewählten Partei genügt offenbar, um einen gewählten Volksvertreter zum Verfassungsfeind zu erklären. Erst als dieser dünne Vorwand nicht auszureichen drohte, lieferte laut Berichterstattung das niedersächsische Innenministerium im Nachgang zusätzliches Material.

Wenn Wahrheit als Beweis für Verfassungsfeindlichkeit gilt

Und was soll dieses angeblich so belastende Material gewesen sein? Öffentlich zugängliche Beiträge Sicherts in sozialen Netzwerken. Genannt werden Äußerungen über Migranten und „Ausländer mit deutschem Pass“, die Verwendung des Begriffs „Kartellparteien“ sowie ein Beitrag, in dem Sichert die Tagesschau als „Propaganda-Kanal einer Diktatur“ bezeichnet haben soll. Man muss sich die bittere Ironie dieses Vorgangs vor Augen führen: Ein Politiker warnt vor kartellartigen Machtstrukturen der etablierten Parteien und wird prompt von einem Fünf-gegen-Eins-Gremium aus dem Rennen geworfen. Kann man sich eine passendere Bestätigung der eigenen These vorstellen?

Wer in diesem Land Missstände offen benennt, gerät ins Visier eines Apparates, der dem Innenminister untersteht und damit alles andere als neutral ist. Der niedersächsische AfD-Landesverband wurde im Februar vom Landesverfassungsschutz zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte Anfang Juni einen Eilantrag der Partei gegen diese Einordnung ab. Und schon dient diese Verwaltungsentscheidung als Hebel, um missliebige Kandidaten von Wahlen fernzuhalten.

Rechtsstaatliche Selbstwidersprüche

Bemerkenswert ist, dass sogar der schriftliche Bericht des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtags einräumt, die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen, wenn auch als verfassungsfeindlich bewerteten Partei könne zwar ein Indiz sein. Doch um jemandem die Verfassungstreue abzusprechen, müssten weitere persönliche Umstände hinzutreten. Verlangt werde eine besonders sorgfältige und ergebnisoffene Prüfung des Einzelfalls. Von Ergebnisoffenheit kann bei einem Ausschluss, der schon durch die reine Parteizugehörigkeit ins Rollen kam, wohl kaum die Rede sein.

Ausgerechnet ein Höcke-Kritiker

Besonders pikant: Sichert gilt innerhalb seiner eigenen Partei keineswegs als Radikaler. Als bayerischer Landesvorsitzender griff er Björn Höcke sogar öffentlich an und warf ihm vor, die Partei zu spalten. Wer also glaubt, hier werde nur ein besonders zugespitzter Vertreter aussortiert, irrt gewaltig. Es trifft einen als gemäßigt geltenden Abgeordneten. Ein deutlicheres Signal an alle Andersdenkenden lässt sich kaum senden.

Empörung, die weit über Parteigrenzen hinausreicht

Sichert selbst sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“, zeigte sich „fassungslos“ und kündigte an, sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde nannte die Entscheidung einen „skandalösen Wahlausschluss“ und forderte die sofortige Zulassung. Doch die eigentliche Brisanz liegt tiefer: Wenn ein Bewerberausschluss faktisch vollzogen ist, während der Rechtsweg wegen des engen Wahltermins ins Leere läuft, dann wird das passive Wahlrecht zur Farce.

Es ist eine Frage, die längst nicht mehr nur Anhänger einer bestimmten Partei umtreibt. Wenn politische Konkurrenten darüber befinden dürfen, wer antreten darf und wer nicht, dann steht das Fundament unserer Ordnung auf dem Spiel. Ein britisches Leitmedium zeigte sich jüngst schockiert über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland und sprach von Denunziation im Stasi-Stil. Man muss kein Prophet sein, um zu ahnen, dass das Ausland mit wachsender Verwunderung auf jenes Land blickt, das sich so gerne als moralischer Lehrmeister der Welt inszeniert.

Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt. Ob die Wähler in Friesland am Ende noch eine echte Auswahl haben, entscheidet nicht das Volk, sondern ein Ausschuss von fünf Personen. In einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen ohnehin erodiert, ist das ein verheerendes Signal.

Was bleibt: das Vertrauen in Handfestes

Vorgänge wie dieser führen vielen Menschen schmerzhaft vor Augen, wie fragil das Vertrauen in staatliche Strukturen geworden ist. Wenn selbst demokratische Grundrechte zur Verhandlungsmasse verkommen, richtet sich der Blick auf Werte, die keiner behördlichen Willkür unterliegen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber stehen seit Jahrtausenden für Beständigkeit und Unabhängigkeit von politischen Launen. Als solide Beimischung eines breit gestreuten Vermögens können sie in unsicheren Zeiten ein Anker der Stabilität sein.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Ebenso handelt es sich nicht um eine Anlageberatung. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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