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01.02.2026
09:01 Uhr

Genderzwang in Bundesbehörde: CDU-Minister lässt Mitarbeiterin vor Gericht zerren

Genderzwang in Bundesbehörde: CDU-Minister lässt Mitarbeiterin vor Gericht zerren

Was sich derzeit in Hamburg abspielt, könnte man für einen schlechten Scherz halten – wäre es nicht bittere Realität. Eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie wurde entlassen, weil sie sich weigerte, ein Dokument zum Strahlenschutz mit Gendersternchen und Doppelpunkten zu verunstalten. Und das Pikante daran: Die Behörde untersteht ausgerechnet dem CDU-Verkehrsminister Patrick Schnieder.

Ein Arbeitsgericht sprach bereits Recht – doch die Behörde gibt nicht auf

Die betroffene Frau hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass es schlichtweg keine rechtliche Grundlage für die Verwendung der sogenannten Gendersprache in amtlichen Dokumenten gibt. Mehr noch: Sie argumentierte völlig zurecht, dass die Verständlichkeit eines Strahlenschutzdokumentes unter dieser ideologisch motivierten Sprachverhunzung leiden würde. Doch statt auf die fachlich fundierten Einwände einzugehen, überzog die Behörde die Mitarbeiterin mit Abmahnungen – bis schließlich die Kündigung folgte.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte das Arbeitsgericht Hamburg ein deutliches Urteil gefällt: Zwei Abmahnungen und die Kündigung wurden für unrechtmäßig erklärt. Ein klarer Sieg für die Mitarbeiterin, sollte man meinen. Doch weit gefehlt! Das Bundesamt legte Berufung ein und zerrt die Frau nun vor das Landesarbeitsgericht. Die Verhandlung findet in der kommenden Woche statt.

CDU-naher Behördenchef als treibende Kraft

Präsident des Bundesamtes ist Helge Heegewaldt, der laut seinem Lebenslauf zuvor für mehrere Unionsabgeordnete im Bundestag tätig war. Man fragt sich unwillkürlich: Ist das die neue Linie der CDU? Dieselbe Partei, die sich im Wahlkampf noch als Bollwerk gegen linksgrüne Ideologie inszenierte, setzt nun in ihren eigenen Behörden einen Genderzwang durch, der selbst den Grünen zur Ehre gereichen würde?

Die Ironie könnte kaum größer sein. Während Friedrich Merz und seine Partei öffentlich die Rückkehr zu traditionellen Werten beschwören, werden unter ihrer Ägide Mitarbeiter drangsaliert, die sich an die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung halten wollen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Genderzeichen ausdrücklich nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen – doch das scheint in den Amtsstuben des Verkehrsministeriums niemanden zu interessieren.

Sprachliche Übergriffigkeit als Kündigungsgrund

Was hier geschieht, ist nichts anderes als ideologische Nötigung. Eine Mitarbeiterin, die ihre Arbeit korrekt und nach den Regeln der deutschen Sprache verrichtet, wird vor die Tür gesetzt, weil sie sich weigert, an einer Sprachverhunzung teilzunehmen, die weder rechtlich vorgeschrieben noch wissenschaftlich begründet ist. Das Gendern macht Texte unleserlich, die Akustik des Sprechens unerträglich, und es hilft – das sei hier unmissverständlich festgestellt – niemandem.

Dass ausgerechnet eine Behörde, die sich mit technischen Dokumenten zum Strahlenschutz befasst, auf diesem Hügel sterben will, entbehrt nicht einer gewissen Tragik. Denn gerade bei sicherheitsrelevanten Dokumenten ist sprachliche Klarheit von existenzieller Bedeutung. Missverständnisse können hier im schlimmsten Fall Leben kosten.

Ein Symptom des politischen Verfalls

Dieser Fall ist symptomatisch für den Zustand der deutschen Politik. Die CDU, einst Hüterin konservativer Werte, hat sich längst dem Zeitgeist angebiedert. Sie macht auf konservativ und ist in Wirklichkeit kaum noch von den Grünen zu unterscheiden. Die Wähler, die bei der Bundestagswahl im Februar 2025 auf einen Kurswechsel gehofft hatten, werden einmal mehr bitter enttäuscht.

Man kann der betroffenen Mitarbeiterin nur Respekt zollen für ihre Standhaftigkeit. In einer Zeit, in der Anpassung und vorauseilender Gehorsam zur Norm geworden sind, braucht es Menschen, die für ihre Überzeugungen einstehen – auch wenn sie dafür einen hohen Preis zahlen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass das Landesarbeitsgericht Hamburg dem Treiben ein Ende setzt und ein Zeichen gegen diese Form der ideologischen Gängelung setzt.

Die Frage, die sich jeder Bürger stellen sollte, lautet: Wenn selbst unter einer CDU-geführten Regierung solche Zustände herrschen – was sagt das über den Zustand unserer Demokratie aus?

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