
Justiz zeigt Härte: Gruppenvergewaltiger muss Deutschland für vier Jahre verlassen
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Freiburg die konsequente Linie im Umgang mit schweren Gewaltverbrechern bestätigt. Ein irakischer Staatsbürger, der an einer brutalen Gruppenvergewaltigung beteiligt war, darf für die nächsten vier Jahre nicht nach Deutschland einreisen - eine Entscheidung, die zeigt, dass unser Rechtsstaat durchaus noch handlungsfähig sein kann.
Von "Schutzsuchenden" zum Schwerverbrecher
Die Vorgeschichte des Falls wirft ein bezeichnendes Licht auf die verhängnisvolle Migrationspolitik der vergangenen Jahre. Der Täter kam Ende 2015 - auf dem Höhepunkt der unkontrollierten Masseneinwanderung - als angeblich Schutzsuchender nach Deutschland. Er erhielt prompt subsidiären Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis. Doch statt Dankbarkeit zu zeigen, beteiligte er sich 2018 an einer abscheulichen Gruppenvergewaltigung einer erst 18-jährigen Frau.
Behörden zeigen überraschende Konsequenz
Nach der Verurteilung zu mehrjähriger Haft folgte 2021 immerhin der Widerruf seines Schutzstatus. Das Regierungspräsidium Freiburg verfügte daraufhin die Ausweisung und verhängte ursprünglich sogar ein neunjähriges Einreiseverbot - eine durchaus angemessene Reaktion auf die Schwere der Tat.
Richterliche Milde trotz "besonders verwerflicher" Tat
Bezeichnend für den deutschen Rechtsstaat: Das ursprüngliche Einreiseverbot wurde zunächst auf maximal fünf Jahre begrenzt und schließlich auf vier Jahre reduziert - mit der bemerkenswerten Begründung, der Täter habe mittlerweile eine Tochter. Dass ausgerechnet die Vaterschaft eines Vergewaltigers als strafmildernder Grund herangezogen wird, dürfte bei vielen Bürgern auf Unverständnis stoßen.
Die vom Kläger begangene Tat sei "besonders verwerflich", stellten die Richter zwar fest - um dann trotzdem Milde walten zu lassen.
Ein Fall mit Symbolcharakter
Die Gruppenvergewaltigung nahe einer Freiburger Diskothek hatte 2018 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Insgesamt wurden elf Täter vor Gericht gestellt, wovon fünf Freiheitsstrafen erhielten. Weitere fünf kamen mit Bewährungsstrafen davon - wegen unterlassener Hilfeleistung. Ein geradezu grotesker Umgang mit einer Tat, die das Sicherheitsgefühl vieler Bürger nachhaltig erschüttert hat.
Dieser Fall zeigt exemplarisch die Versäumnisse der deutschen Migrations- und Sicherheitspolitik. Während die Ampel-Regierung weiter von "Willkommenskultur" schwärmt, werden die Folgen der unkontrollierten Zuwanderung für die Bürger immer spürbarer. Wenigstens zeigt die Justiz in diesem Fall eine gewisse - wenn auch zu milde - Konsequenz.

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