
„Keine Wahrheitsbehörde“: Podcaster Berndt rechnet mit Medienaufsicht ab

Die Landesanstalt für Medien NRW hat ihr Verfahren gegen den Podcast „ungeskriptet by Ben“ eingestellt. Weitere aufsichtsrechtliche Schritte gegen Moderator Ben Berndt soll es vorerst nicht geben. Friedlich ist die Sache damit aber nicht: Berndt nennt die Behörde in einer aktuellen Stellungnahme „Chefzensoren“ und will den Fall weiter aufarbeiten lassen.
Ein Satz über die SA löst alles aus
Auslöser war ein rund viereinhalbstündiges Gespräch mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, das Medienberichten zufolge millionenfach abgerufen wurde. Gegen Ende behauptete Höcke, die SA habe gar kein Motto gehabt. Berndt ließ das so stehen und widersprach nicht.
Für die Medienanstalt war das eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung. Die Behörde verwies darauf, dass Höcke wegen der Verwendung der SA-Losung „Alles für Deutschland“ bereits verurteilt worden sei. Ihr Direktor Tobias Schmid erklärte in einem Interview sinngemäß, in journalistischen Formaten müsse man solche Aussagen einordnen. Rechtliche Grundlage sei Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags, der auch für journalistisch-redaktionelle Online-Angebote gilt und dort die üblichen journalistischen Sorgfaltspflichten verlangt.
Ende Juni forderte die Behörde Berndt laut Berichten auf, die Passage nachträglich einzuordnen. Außerdem legte sie ihm nahe, sein gesamtes Archiv auf die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten zu überprüfen. Nach Angaben Berndts geht es dabei um rund 330 Stunden Material.
Der „juristische Stinkefinger“
Berndt wehrte sich und nahm sich den Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Heute schildert er den Vorgang drastisch. Die Behörde habe ihm sinngemäß erklärt, sie sei seine oberste Aufsicht und entscheide, was er dürfe. Seine Antwort darauf sei gewesen:
„So eine Zensur findet nicht statt und ihr seid auch nicht die Chefzensoren, ihr seid auch keine Wahrheitsbehörde.“
Den Slogan der Anstalt, „Der Meinungsfreiheit verpflichtet“, hält er für „an Ironie nicht zu überbieten“. George Orwell wäre nach seinen Worten „megamäßig beeindruckt“.
Rückzug mit bemerkenswerter Begründung
Jetzt also das Ende des Verfahrens. Die Begründung der Behörde ist bemerkenswert: Die Falschaussage sei in der öffentlichen Debatte ausführlich aufgearbeitet und richtiggestellt worden. Die fehlende Einordnung im Interview gilt damit gewissermaßen als nachträglich erledigt.
Man kann das pragmatisch finden. Oder man kann fragen, ob hier eine Aufsicht einen Konflikt beendet, den sie vor Gericht womöglich nicht hätte gewinnen können. Berndt jedenfalls sieht die Behörde nicht als Siegerin. Sie habe sich „auf die Brust getrommelt“ und später nur noch erklärt, die entstandene öffentliche Diskussion sei ja auch irgendwie gut.
Warum der Fall weit über einen Podcast hinausgeht
Berndt will Akteneinsicht beantragen. Es könne nicht sein, dass sich eine Behörde als Zensurbehörde aufspiele, sagt er. Er selbst könne sich als großer YouTuber den Rechtsstreit leisten. Kleinere Kanäle aber nicht.
Genau hier liegt der eigentliche Kern. Beobachter sehen in dem Vorgang einen Präzedenzfall: Muss jeder Gastgeber künftig jede strittige Aussage seiner Gäste sofort korrigieren, und das unter staatlicher Aufsicht? Mit Blick auf den geplanten neuen Medienstaatsvertrag warnt Berndt bereits vor dem „staatlich geprüften YouTuber“.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das mehr als eine Pointe. Wer Bürgern nicht mehr zutraut, sich aus einem ungeschnittenen Gespräch selbst ein Urteil zu bilden, der misstraut am Ende dem mündigen Bürger. Falsche Aussagen werden am besten öffentlich widerlegt, so wie es hier ja auch passiert ist. Behördliche Nachbesserungsbriefe braucht es dafür nicht. Der Fall Berndt zeigt, wie schnell Medienaufsicht in eine Richtung abzurutschen droht, die in einer freien Gesellschaft nichts verloren hat.
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