
Klimaaktivistin zahlt Zeche für BER-Blockade - Weitere hohe Strafen drohen
Die selbsternannten Klimaretter der "Letzten Generation" müssen nun die Konsequenzen für ihre radikalen Aktionen tragen. Eine Aktivistin, die im November 2022 am Berliner Flughafen BER den Flugverkehr lahmlegte, wurde jetzt zur Kasse gebeten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies ihre Klage gegen einen Gebührenbescheid über 1.017,74 Euro ab - eine Summe, die nur für die polizeilichen Maßnahmen während der Aktion fällig wird.
Massive Störung des Flugverkehrs durch radikale Aktivisten
Der Vorfall, der sich Ende November 2022 ereignete, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Vorgehensweise der Klimaaktivisten. Sechs Personen durchbrachen den Sicherheitszaun des Hauptstadtflughafens und klebten sich auf dem Rollfeld fest. Die Folgen waren gravierend: Zwei Stunden Stillstand im Flugbetrieb und 40 ausgefallene Flüge. Hunderte Reisende wurden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt - ein weiteres Beispiel dafür, wie eine kleine Gruppe von Aktivisten die Rechte der Mehrheit mit Füßen tritt.
Teure Polizeieinsätze auf Kosten der Steuerzahler
Die Bundespolizei musste mit einem massiven Aufgebot, einschließlich eines Hubschraubers, reagieren. Diese aufwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die eigentlich für die Abwehr echter Gefahren vorgesehen sind, mussten nun für die Beseitigung einer selbstinszenierten Störaktion eingesetzt werden. Das Gericht bestätigte die Angemessenheit dieser Maßnahmen und wies die Klage der Aktivistin gegen den Gebührenbescheid vollständig ab.
Noch härtere finanzielle Konsequenzen in Aussicht
Doch die gut 1.000 Euro könnten erst der Anfang sein. Der Flughafen BER fordert von den sechs beteiligten Aktivisten insgesamt 33.000 Euro Schadenersatz. Die entsprechende Klage liegt bereits beim Landgericht Cottbus. Sollte das Gericht im Sinne des Flughafens entscheiden, würde dies die finanzielle Belastung für die selbsternannten Klimaschützer deutlich erhöhen.
Wiederholungstäter am Werk
Die "Letzte Generation" hat den Berliner Flughafen wiederholt ins Visier genommen. Bereits im Dezember 2022 gab es einen weiteren Versuch, auf das Rollfeld zu gelangen. Im Mai 2023 beschädigten die Aktivisten einen Zaun und besprühten ein Privatflugzeug mit Farbe - eine Eskalation ihrer destruktiven Aktionen.
Diese Entwicklung zeigt deutlich: Der Rechtsstaat muss konsequent gegen solche Störaktionen vorgehen. Die jetzige Gerichtsentscheidung ist ein wichtiges Signal, dass mutwillige Sachbeschädigung und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit anderer Menschen nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik endlich wirksame Maßnahmen ergreift, um solche Aktionen bereits im Vorfeld zu unterbinden.
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