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25.09.2026
11:58 Uhr
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Kopftuch-Streit in Wien: Schon 81 Eltern müssen zur Behörde!

Kopftuch-Streit in Wien: Schon 81 Eltern müssen zur Behörde!
Symbolbild: KI-generiert

Das Kopftuchverbot an Österreichs Schulen gilt seit gut drei Wochen, und in Wien liegen schon die ersten Akten auf dem Tisch. Die Wiener Bildungsdirektion hat nach eigenen Angaben 81 Elternpaare zu verpflichtenden Gesprächen vorgeladen. In diesen Fällen kamen die Töchter trotz einer ersten Ermahnung an der Schule wieder mit Kopftuch in den Unterricht.

Die Zahl steigt schnell. Am 17. September wusste die Behörde erst von 55 solcher Fälle. Innerhalb einer Woche kamen also 26 weitere dazu.

Überraschung: Die Gymnasien liegen vorn

Wer glaubt, das Problem betreffe vor allem Brennpunktschulen, liegt daneben. 41 der Vorladungen entfallen auf Gymnasien, in Österreich Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS) genannt. 37 betreffen Mittelschulen, zwei Sonderschulen und einer eine Volksschule.

Damit liegen die Gymnasien knapp vor den Mittelschulen. Medienberichten zufolge hatte es noch vor rund zwei Wochen geheißen, an Wiens Gymnasien gebe es kaum Probleme mit dem Verbot. Diese Einschätzung ist inzwischen überholt.

Drei Stufen bis zur Strafe

Eine Vorladung ist noch keine Strafe. Das Gesetz sieht ein Verfahren in mehreren Schritten vor:

  • Stufe 1: Die Schule spricht mit der Schülerin und den Eltern und erklärt ihnen das Verbot.
  • Stufe 2: Kommt das Mädchen wieder mit Kopftuch, schaltet sich die Bildungsdirektion ein und lädt die Familie vor.
  • Stufe 3: Gibt es danach noch einen Verstoß, muss die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet werden. Außerdem droht den Eltern ein Verwaltungsstrafverfahren.

Die Geldstrafen reichen von 150 bis 800 Euro. Wer nicht zahlen kann, dem droht laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen. Das Verbot gilt seit dem 1. September für Mädchen bis zum 14. Geburtstag, und zwar an öffentlichen wie an privaten Schulen.

„Freiwillig“? Die Behörde weiß es selbst nicht

Nach Angaben der Bildungsdirektion laufen die Gespräche bisher „durchwegs sachlich und respektvoll“. Man habe den Eindruck, „dass die betroffenen Schülerinnen das Kopftuch nach eigener Aussage selbst tragen möchten“, heißt es von dort.

Ob kultureller oder sozialer Druck dahintersteckt, kann die Behörde nach eigener Aussage nicht feststellen. Genau um diese Frage geht der ganze Streit. Kann eine Zwölfjährige wirklich frei entscheiden, wenn Familie und Umfeld klare Erwartungen haben? Die Befürworter des Gesetzes bezweifeln das. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nannte das islamische Kopftuch bei der Verabschiedung des Gesetzes „kein harmloses Stück Stoff“, sondern ein Symbol der Unterdrückung.

Breite Mehrheit, offener Ausgang

Der Nationalrat hatte das Gesetz im Dezember 2025 beschlossen. Dafür stimmten die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS sowie die FPÖ. Nur die Grünen stimmten dagegen. Die Regierung schätzte damals, dass rund 12.000 Mädchen betroffen sein könnten.

Ob das Verbot hält, ist offen. Schülerinnen und Eltern haben es beim Verfassungsgerichtshof angefochten, ein Urteil wird im ersten Halbjahr 2027 erwartet. Wien hat damit schon Erfahrung: 2020 kippte das Gericht ein Kopftuchverbot an Volksschulen, weil es die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung verletzt sah. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich lehnt das neue Gesetz ab. Ihr Präsident Ümit Vural erklärte, kein Kind dürfe zum Kopftuch gedrängt werden, aber ebenso wenig dürfe der Staat ein Kind daran hindern, seine religiöse Identität freiwillig zu leben.

Und Deutschland schaut zu

Für deutsche Beobachter ist der Fall aus Wien lehrreich. Österreich hat eine klare Regel beschlossen und setzt sie mit festen Stufen durch, trotz des rechtlichen Risikos. In Deutschland gibt es für Schülerinnen keine vergleichbare Regelung. Die Debatte darüber flammt zwar regelmäßig auf, endet aber meist ohne Ergebnis.

Man muss das Wiener Modell nicht in jedem Punkt gut finden. Eines zeigt es aber: Ein Staat kann Integration mit klaren Regeln einfordern, statt nur darüber zu reden. Ob diese Regeln vor Gericht bestehen, entscheidet sich im kommenden Jahr.

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