
„Lügenfritz“ kostet 30 Tagessätze: Wenn Spott zur Straftat wird

Ein einziges Wort. Mehr brauchte es nicht, um einen Facebook-Nutzer vor das Amtsgericht Öhringen zu zerren und ihm eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen aufzubrummen. Sein Vergehen? Er hatte Bundeskanzler Friedrich Merz im Netz als „Lügenfritz“ bezeichnet. Nicht bedroht, nicht verleumdet, nicht zur Gewalt aufgerufen – sondern schlicht in eine spöttische Schublade gesteckt, wie es Bürger seit Jahrhunderten mit ihren Obrigkeiten tun. In der Bundesrepublik des Jahres 2026 reicht das offenbar bereits aus, um den Staatsapparat in Bewegung zu setzen.
Eine Mehrheit, die das Maulkorb-Gesetz liebt
Wie eine aktuelle Forsa-Erhebung für RTL und den Stern offenbart, sprächen sich 58 Prozent der Deutschen für den Erhalt des berüchtigten Paragraphen 188 aus. Lediglich 38 Prozent wollten ihn streichen, vier Prozent enthielten sich. Bemerkenswert dabei: Der Straftatbestand der „Politikerbeleidigung“ stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter verschärfte Strafe – wohlgemerkt mit härteren Konsequenzen als für jeden normalen Bürger.
Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: Eine Mehrheit der Befragten findet es offenbar völlig in Ordnung, dass die politische Klasse sich selbst einen Sonderschutz vor Kritik und Häme verschafft hat. Hier zeigt sich eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber dem hohen Gut der Meinungsfreiheit.
Die Lager driften auseinander
Besonders aufschlussreich ist die parteipolitische Aufschlüsselung. Unter den Anhängern der Union sprächen sich satte 84 Prozent für den Erhalt aus – ebenso viele bei der SPD. Bei den Grünen-Wählern seien es 81 Prozent, bei der Linkspartei 75 Prozent. Einzig die Wählerschaft der AfD wolle den Paragraphen mehrheitlich streichen, dort plädierten 60 Prozent für die Abschaffung.
Wer einen Sonderschutz vor Kritik fordert, gesteht im Grunde ein, dass er die Kritik fürchtet.
Auch die alte Trennlinie zwischen Ost und West tritt zutage. Während im Westen 59 Prozent am Straftatbestand festhalten wollten, seien es im Osten nur 52 Prozent. Im Osten, wo man die Erfahrung mit einem Staat, der seine Bürger zum Schweigen brachte, noch im kollektiven Gedächtnis trägt, ist die Skepsis spürbar größer. Ein Zufall ist das gewiss nicht.
Selbst aus den eigenen Reihen regt sich Widerstand
Erstaunlicherweise mehren sich inzwischen sogar Stimmen aus der Union, die eine Abschaffung des Paragraphen fordern. Die SPD-Politiker zeigten sich hingegen skeptisch und klammerten sich an das Gesetz, das in seiner heutigen Form erst im April 2021 im Zuge der verschärften Regeln gegen die sogenannte „Hasskriminalität“ eingeführt wurde. Man erinnere sich: Es war jene Zeit, in der unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Hass und Hetze die Grenzen des Sagbaren immer enger gezogen wurden.
Wem nützt dieser Paragraph wirklich?
Die eigentliche Frage lautet doch: Wovor haben unsere Volksvertreter eigentlich solche Angst, dass sie sich gesetzlich vor Spott und Tadel schützen müssen? In einer funktionierenden Demokratie gehören Kritik, Polemik und ja, auch derber Spott zum politischen Geschäft. Wer ein hohes Amt anstrebt, muss ein dickes Fell mitbringen – und nicht nach der Staatsanwaltschaft rufen, sobald ihm ein Bürger eine bissige Bezeichnung anheftet.
Der Fall „Lügenfritz“ ist symptomatisch für eine politische Klasse, die sich zunehmend vom Bürger entfremdet und jede Form der Kritik als Angriff empfindet. Die allgemeine Beleidigung ist bereits im normalen Strafrecht umfassend geregelt. Es bedarf keines Sonderparagraphen, der Politiker zu einer geschützten Spezies erhebt. Dass eine Mehrheit der Befragten dies nicht erkennen mag, ist ein bedenkliches Zeichen für den Zustand unseres demokratischen Bewusstseins.
Vertrauen in Stabilität statt in politische Versprechen
Wenn der Staat beginnt, die Meinungsfreiheit häppchenweise einzuschränken und das Vertrauen der Bürger in die Politik – wie aktuelle Umfragen zeigen – auf ein Rekordtief sinkt, dann tut der kluge Bürger gut daran, sich auf das zu verlassen, was keiner Regierung und keinem Paragraphen unterworfen ist. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte hinweg Krisen, Inflationen und politische Umbrüche überdauert. Sie sind krisenfest, frei von politischer Willkür und gehören als solide Beimischung in jedes breit gestreute Vermögensportfolio.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion wieder. Wir betreiben keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung des Paragraphen 188 StGB und einzelner Gerichtsentscheidungen obliegt allein den zuständigen Gerichten und qualifizierten Rechtsberatern. Für eine fundierte rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

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