
Messer im Koffer: Wie ein Mann in Berlins Plenarsaal stürmte

Ein Mann ist während einer laufenden Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses bis in den Plenarsaal vorgedrungen. Der Vorfall ereignete sich bereits am 2. Juli, an der letzten Sitzung vor der Sommerpause. Öffentlich wurde er erst jetzt – fast zwei Monate später.
In einem Koffer, den der Mann zuvor an der Garderobe abgegeben hatte, wurde Medienberichten zufolge ein Messer gefunden. Weder das Parlament noch die Berliner Polizei informierten damals die Öffentlichkeit. Im 137 Seiten starken Sitzungsprotokoll: kein Wort über den Eindringling.
Vorbei am Ordnungsdienst – gestoppt von Personenschützern
Nach übereinstimmenden Medienberichten handelt es sich um einen in Spandau lebenden Flüchtling. Er habe einen regulären Besucherausweis besessen und zunächst auf der Besuchertribüne gesessen. Dort sei er durch lautes Reden und wildes Gestikulieren aufgefallen.
Dann verließ er die Tribüne und lief Richtung Plenarsaal. Der hauseigene Ordnungsdienst konnte ihn nicht aufhalten. Erst die zivilen Personenschützer von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) griffen ein, warfen sich zu dritt auf den Mann, legten ihm Handschellen an und übergaben ihn der Polizei.
„Meine Schützer konnten eingreifen“
So zitiert die B.Z. die Innensenatorin. Sein Motiv soll der Mann einem Beamten gegenüber knapp erklärt haben: „Ich bin sauer auf die Regierung!“
Flughafen-Kontrolle – und trotzdem ein Messer im Haus
Die entscheidende Frage bleibt offen: Wie kam das Messer überhaupt ins Gebäude? Am Eingang gelten Berichten zufolge Kontrollen wie an einem Flughafen – Taschen werden durchleuchtet, Elektronik muss abgelegt werden, Besucher passieren einen Metalldetektor.
Die Polizei betont, der Mann habe beim Eindringen in den Saal keine Waffe am Körper getragen. Das Messer lag demnach im abgegebenen Koffer. Abgeordnete berichteten, Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld habe sie über den Fund informiert. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts der Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans nach Paragraf 106b StGB sowie wegen des Verdachts der Körperverletzung. Dafür drohen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Zudem wurde ein Platzverweis erteilt.
Erst schweigen, dann abriegeln
Inzwischen hat das Parlament die Zügel angezogen. An Plenartagen kommen nur noch angemeldete Besucher hinein, Einzelbesucher ohne Bestätigung müssen laut Hinweis auf der Parlamentsseite „aus Sicherheitsgründen“ draußen bleiben. Berichten zufolge stehen Polizisten in Schutzwesten am Eingang, Lieferungen sind untersagt. Die Verschärfung fällt in die heiße Phase vor der Berliner Wahl.
Aus Sicht unserer Redaktion ist weniger das Versagen einzelner Wachleute das eigentliche Ärgernis, sondern der Umgang damit. Ein Mann gelangt in das Herzstück der Berliner Demokratie, im Gepäck ein Messer – und die Bürger erfahren davon fast zwei Monate nichts. Wer Vertrauen in staatliche Institutionen erhalten will, sollte solche Pannen offensiv benennen, statt sie im Aktenschrank verschwinden zu lassen.
Für viele Bürger passt das Bild ins größere Ganze: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist seit Jahren steigende Zahlen bei Messerangriffen aus. Kritiker der Sicherheits- und Migrationspolitik sehen darin das Ergebnis politischer Versäumnisse – und fordern Konsequenzen, die über Zutrittsregeln für Besuchertribünen hinausgehen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für alle Beteiligten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.












