
Münchner Wahlskandal: Fast 38.000 Stimmen für AfD-Kandidaten nachträglich annulliert – CSU-Tote durfte zählen
Was sich derzeit bei den bayerischen Kommunalwahlen abspielt, liest sich wie ein Lehrstück über die Ungleichbehandlung politischer Kräfte in diesem Land. In München wurden sage und schreibe 37.648 Stimmen, die auf einen AfD-Kandidaten entfielen, nachträglich für ungültig erklärt. Der Grund: Der Bewerber Karl-Heinz Stiegler war bereits vor dem Wahltag verstorben. Soweit, so nachvollziehbar – wäre da nicht der pikante Umstand, dass bei einer ebenfalls verstorbenen CSU-Kandidatin völlig anders verfahren wurde.
Zweierlei Maß bei toten Kandidaten
Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Stiegler erhielt bei der Stadtratswahl 30.695 und bei der Bezirksausschusswahl weitere 6.953 Stimmen – allesamt kassiert, gestrichen, für nichtig erklärt. Gleichzeitig wurden die 5.072 Stimmen für die verstorbene CSU-Kandidatin Silvia Weber im Bezirksausschuss 22 Aubing-Lochhausen-Langwied anstandslos der CSU-Liste zugerechnet. Ihre Gültigkeit blieb unangetastet.
Das bayerische Innenministerium begründet diese unterschiedliche Behandlung mit dem mutmaßlichen Todeszeitpunkt beider Kandidaten. Entscheidend sei, ob der Verlust der Wählbarkeit vor oder nach der Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss am 20. Januar 2026 eingetreten sei. Der AfD-Bewerber müsse demnach bereits vor diesem Datum verstorben sein, die CSU-Bewerberin hingegen erst danach. Wann genau beide Lokalpolitiker tatsächlich starben, ist allerdings – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – nicht öffentlich bekannt.
Keine Informationspflicht gegenüber dem Wähler
Besonders brisant: Die wahlrechtlichen Bestimmungen in Bayern sehen keinerlei Informationspflicht gegenüber den Wählern vor, wenn ein Kandidat auf dem Stimmzettel steht, aber faktisch nicht mehr zugelassen ist. Das Innenministerium schiebt die Verantwortung elegant an die Parteien ab. Die Verantwortung für das „ordnungsgemäße Zustandekommen eines Wahlvorschlags" und die „Wählbarkeit der Bewerber" liege „primär beim Wahlvorschlagsträger", heißt es in bester Bürokratenprosa.
Immerhin: In München gab es eine Information der Öffentlichkeit – allerdings auf denkbar ungewöhnlichem Wege. Ausgerechnet zwei grüne Stadtreferentinnen, Laura Dornheim (IT) und Hanna Sammüller (Kreisverwaltung), nutzten eine Pressekonferenz anderthalb Wochen vor der Wahl, um auf den Tod des AfD-Kandidaten hinzuweisen. In der Einladung zur Veranstaltung war dieses Thema wohlgemerkt nicht angekündigt worden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Kein vergleichbarer Präzedenzfall bekannt
Was den Vorgang noch bemerkenswerter macht: Weder die Stadt München noch der Freistaat Bayern konnten auf Anfrage weitere Fälle benennen, in denen Stimmen für einen verstorbenen Kandidaten nachträglich für ungültig erklärt wurden. Eine landesweite Statistik über den Verlust der Wählbarkeit nach Zulassung der Wahlvorschläge wird schlicht nicht geführt. Es könnte sich also durchaus um einen Präzedenzfall handeln – und zwar einen, der ausschließlich die AfD trifft.
Die Mitteilung über den Tod des AfD-Bewerbers erreichte das Münchner Wahlamt nach eigenen Angaben erst am 10. Februar – also rund drei Wochen nach der Zulassungsentscheidung. Dadurch sei er „unmittelbar nicht mehr zugelassen" gewesen. Doch warum konnte die Partei den Todesfall nicht rechtzeitig melden? Und warum existieren keine klaren Fristen für solche Konstellationen? Fragen, die das Innenministerium offenbar nicht zu beantworten gedenkt.
Auch in Erlangen: AfD verliert Mandat an die Grünen
München ist dabei kein Einzelfall. Bereits in Erlangen wurde ein AfD-Bewerber bei der Kommunalwahl nachträglich für nicht zugelassen erklärt – dort allerdings aus einem anderen Grund: Der Kandidat war zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden. Um welches Delikt es sich handelte, wollten weder die Stadt noch das Innenministerium noch die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilen. Die Konsequenz war in Erlangen sogar mandatsrelevant: Die AfD verlor durch die Annullierung der Stimmen einen Sitz im Stadtrat – und zwar ausgerechnet an die Grünen.
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um bei dieser Häufung von Vorfällen ins Grübeln zu kommen. Wenn in einem demokratischen Rechtsstaat Zehntausende Wählerstimmen nachträglich für ungültig erklärt werden, während bei vergleichbaren Konstellationen einer anderen Partei anders verfahren wird, dann erodiert das Vertrauen in die Integrität des Wahlprozesses. Und das in einem Land, das sich so gerne als Leuchtturm der Demokratie inszeniert.
Ein Muster, das Fragen aufwirft
Die Vorgänge in München und Erlangen reihen sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung, die weit über bayerische Kommunalpolitik hinausreicht. Seit Jahren beobachten aufmerksame Bürger, wie mit parlamentarischen Tricks, juristischen Winkelzügen und bürokratischen Kniffen versucht wird, eine demokratisch legitimierte Oppositionspartei systematisch zu benachteiligen. Ob Ausschlüsse aus Ausschüssen, verweigerte Vizepräsidentenposten oder nun eben die nachträgliche Annullierung von Wählerstimmen – das Muster ist stets dasselbe.
Die eigentlichen Leidtragenden sind dabei nicht die Parteifunktionäre, sondern die Wählerinnen und Wähler, deren demokratische Willensbekundung mit einem Federstrich ausradiert wird. Fast 38.000 Stimmen – das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Bürger, die sich die Mühe gemacht haben, zur Wahl zu gehen, die ihre demokratischen Rechte wahrgenommen haben. Und deren Stimme nun schlicht nicht zählt. In einer funktionierenden Demokratie sollte das einen Aufschrei auslösen. Stattdessen herrscht in den großen Medien weitgehend Schweigen.
Es bleibt zu hoffen, dass die betroffenen Parteigliederungen den Rechtsweg beschreiten und die Vorgänge einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung zuführen. Denn eines steht fest: Wenn das Vertrauen der Bürger in faire und gleiche Wahlen erst einmal zerstört ist, lässt es sich nicht so leicht wiederherstellen. Und genau dieses Vertrauen steht in Bayern gerade auf dem Spiel.

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