
Organspende nach Herzstillstand: Wo endet Medizin, wo beginnt Moral?

Deutschlands Intensivmediziner stoßen eine heikle Debatte an. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) will, dass Organe künftig auch nach einem kontrollierten Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden dürfen. Zur selben Zeit streitet der Bundestag über die Widerspruchslösung. Kritiker warnen, hier werde eine ethische Grenze verschoben.
Die Zahlen sind erbarmungslos
Nach dem Hirntod spenden in Deutschland jedes Jahr nur etwa 800 bis 1000 Menschen ihre Organe. Auf der Warteliste stehen dauerhaft mehr als 8000 Patienten. Wer einen Menschen kennt, der mit einer Spenderniere Jahrzehnte weiterlebt, versteht schnell, warum schon Papst Johannes Paul II. die Organspende einen Akt der Nächstenliebe nannte.
Trotzdem bleibt die Lücke riesig. Medienberichten zufolge kommt es pro Jahr nur in 1500 bis 2000 Fällen zum Hirntod bei weitgehend intakten Organen, etwa nach Verkehrs- oder Sportunfällen. Davon würden schon heute rund 50 bis 65 Prozent für eine Spende genutzt. Selbst mit einer Reform rechnen Beobachter höchstens mit einem Plus von etwa 25 Prozent. Den Bedarf deckt das nicht.
Schweigen als Zustimmung?
Eine Gruppe von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken will deshalb die Widerspruchsregelung einführen. Wer zu Lebzeiten nicht widerspricht, wäre dann automatisch Spender. Laut Bundestag tragen 254 der 630 Abgeordneten den Entwurf mit, darunter die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl Lauterbach. Dazu kommen ein zentrales Register und eine bessere Organisation. Die Lebendspende wurde schon im Sommer 2026 reformiert.
Der Widerstand ist deutlich. 58 Abgeordnete wollen bei der Zustimmungslösung bleiben. Der Grünen-Politiker Sven Lehmann warnte, Schweigen dürfe nicht automatisch Zustimmung bedeuten, und sprach von einer „Vergesellschaftung des Körpers“. Schon 2020 war ein ähnlicher Anlauf im Parlament gescheitert. Der Einwand wiegt schwer: Unsere Rechtsordnung schützt die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, über den Tod hinaus. Ein Staat, der diese Zustimmung einfach unterstellt, kehrt das Prinzip der Eigenverantwortung um.
Der Vorstoß der Intensivmediziner
Die DIVI setzt an einer anderen Stelle an. Bisher dürfen Organe nur nach festgestelltem Hirntod entnommen werden. Nach Angaben des Verbands betrifft das höchstens drei Prozent der Todesfälle auf Intensivstationen. In ihrem Positionspapier vom 15. September 2026 schlagen die Mediziner vor: Bei aussichtsloser Prognose wird die lebenserhaltende Therapie auf Wunsch des Patienten beendet. Nach dem Herzstillstand folgt eine Wartezeit, laut Berichten sind es fünf Minuten. Erst danach dürften Organe entnommen werden. Viele westeuropäische Länder erlauben das bereits.
„Die Reihenfolge ist für uns nicht verhandelbar.“
Das betont DIVI-Arbeitsgruppenleiter Gerold Söffker. Erst stünden die Prognose und der Wille des Patienten fest, dann gehe es um eine mögliche Spende. Eine neue Definition des Todes schlage man ausdrücklich nicht vor.
Die moralische Grauzone
Kritiker trauen dieser Zusicherung nicht ganz. In einem Gastbeitrag in einer Berliner Tageszeitung unterscheidet ein Arzt klar: Wenn Ärzte aktiv töten, sei das strikt abzulehnen. Eine Behandlung zu beenden, sei nicht automatisch eine Tötung. Trotzdem betrete man eine Grauzone. Die betroffenen Patienten seien oft jung und hätten gesunde Organe. In seltenen Fällen erholten sie sich teilweise doch, selbst wenn man ihre Hirnschädigung zuvor für unumkehrbar gehalten habe.
Ein Kulturkampf um Leben und Tod
Dass die DIVI-Forderung noch in die laufende Reform eingeht, gilt als eher unwahrscheinlich. Der Autor erwartet trotzdem, dass sie langfristig Gesetz wird. Deutschland regele Fragen wie Abtreibung, Sterbehilfe oder Leihmutterschaft bisher strenger als seine westlichen Nachbarn. Ein nützlichkeitsorientierter Zeitgeist setze sich aber immer weiter durch, und das sei keine gute Entwicklung.
Ob man diese Sorge teilt oder nicht: Die Entscheidung über den eigenen Körper gehört dem Bürger, nicht dem Staat und nicht einer Statistik. Wer spenden will, sollte das selbst festhalten, im Ausweis oder im Register. Das ist gelebte Eigenverantwortung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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