
Rente mit 70? Was die neue Formel für Ihren Jahrgang bedeutet

Die Rentenkommission der Bundesregierung will das Renteneintrittsalter über die Marke von 67 Jahren hinaus anheben. Wer 1965 oder später geboren wurde, müsste nach den Plänen länger arbeiten als bisher versprochen. Eine Modellrechnung, über die berichtet wird, spielt die Verschiebung Jahrgang für Jahrgang durch – im Extremfall bis auf 70 Jahre.
Beschlossen ist davon noch nichts. Ein exaktes Regelwerk existiert laut den Vorschlägen bislang nicht, es soll immer wieder nachjustiert werden. Für Millionen Beitragszahler bleibt damit vor allem eines: Unsicherheit.
Die 2:1-Regel – der Rechentrick hinter dem längeren Arbeitsleben
Der Kern der Reform ist eine Formel. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen davon acht Monate auf längeres Arbeiten und nur vier Monate auf längeren Rentenbezug entfallen. Zwei zu eins – zulasten der Erwerbsphase.
Nach aktuellen Daten liefe das auf rund sechs Monate mehr Arbeit pro Jahrzehnt hinaus. Die konkrete Altersgrenze soll mit mindestens fünf Jahren Vorlauf feststehen. Laut Deutscher Rentenversicherung würde die Regelaltersgrenze bis 2041 von 67 auf 67,5 Jahre klettern – sofern die Prognosen des Statistischen Bundesamtes eintreffen.
Bislang gilt: Bis 2031 steigt die Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre, erstmals einheitlich für den Jahrgang 1964. Ab 2032 soll es weitergehen. Wer heute Anfang 30 ist, dürfte die Zeche zahlen.
Rente mit 63 vor dem Aus – Merz bleibt hart
Parallel will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren streichen. Nach einer Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg erklärte er, alle Anreize zur Frühverrentung müssten beendet werden. Härtefälle solle es weiterhin geben, im Osten wie im Westen.
„Eine Eins-zu-eins-Umsetzung wird es nicht geben – das hat's noch nie gegeben.“
Die Reform soll im Herbst in zwei Schritten kommen. Heute gilt noch: 45 Beitragsjahre bedeuten ab Jahrgang 1964 den abschlagsfreien Start mit 65. Wer 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf mit 63 gehen – zahlt aber 0,3 Prozent Abschlag je Monat. Für den Jahrgang 1963 summiert sich das laut Rentenversicherung auf satte 13,8 Prozent.
Aufstand aus dem Osten: „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt“
Ausgerechnet drei CDU-Ministerpräsidenten stellen sich quer: Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen). In einem gemeinsamen Forderungskatalog nennen sie den Osten das „Frühwarnsystem der Republik“ – Betriebsrenten seien dort selten, private Vorsorge häufig kaum möglich, die gesetzliche Rente oft die einzige Säule.
Merz zeigte sich „erstaunt“ über die Kritik, ihr hätten die Fakten gefehlt. Er glaube, die Ministerpräsidenten überzeugen zu können.
Ein System, das an seine Grenzen stößt
Der Vorschlag ist nur eine von 33 Maßnahmen. Dazu zählt auch ein kapitalgedeckter Baustein nach schwedischem Vorbild: Zwei Prozent zusätzlicher Beitrag, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, möglichst ab 2028. Aus Sicht unserer Redaktion ist das ein spätes Eingeständnis – jahrzehntelang wurde die Kapitaldeckung in Deutschland politisch verschmäht.
Für viele Bürger bleibt die bittere Erkenntnis: Wer sich allein auf den Staat verlässt, verlässt sich auf eine Rechenformel, die alle paar Jahre neu justiert wird. Eigenverantwortliche Vorsorge – breit gestreut und mit physischen Edelmetallen als krisenfester Beimischung – gewinnt in diesem Umfeld an Bedeutung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt weder eine Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung dar. Er gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine finanziellen Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren beziehungsweise fachkundigen Rat einholen.

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