
Satire vor dem Staatsanwalt: Steimle lenkt ein – Entschuldigung? Nein!

Der Kabarettist Uwe Steimle hat eine Unterlassungserklärung gegenüber Karl Graf von Stauffenberg unterzeichnet, dem Enkel des Hitler-Attentäters. Auslöser war ein Spruch über Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einem AfD-Wahlkampfauftritt Mitte Juli in Dessau-Roßlau. Eine öffentliche Entschuldigung lehnt Steimle jedoch ab – und die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.
Ein Satz, der eine Lawine auslöste
Auf der BĂĽhne hatte Steimle Medienberichten zufolge gesagt:
„Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht.“
Claus Schenk Graf von Stauffenberg, Oberst der Wehrmacht und zentrale Figur des militärischen Widerstands, hatte am 20. Juli 1944 mit einer Bombe im Führerhauptquartier versucht, Adolf Hitler zu töten. Das Attentat scheiterte, Stauffenberg wurde noch in derselben Nacht erschossen.
Der Enkel reagierte damals scharf. Er sei sprachlos, das sei „Geschichtsklitterung par excellence“, wird er in Medienberichten zitiert. Sein Großvater werde in den Schmutz gezogen.
Unterschrift ja, Reue nein
Nun akzeptiert Karl Graf von Stauffenberg die Erklärung – zufrieden klingt er nicht. Eine öffentliche Entschuldigung hätte er für angebracht gehalten, sagte er der Bild; Steimle habe immerhin dem gewählten Bundeskanzler gedroht.
Steimles Anwalt, der frühere DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, stellt die Sache anders dar. Sein Mandant habe sofort unterschrieben, „ohne Beratung und ohne juristischen Zwang“ – aber nicht, weil die Erklärung richtig sei, sondern weil er gespürt habe, etwas berührt zu haben, das rechtlich zulässig sei, andere aber verletzt habe. Verletzungen Dritter habe Steimle nicht gewollt.
Für eine Entschuldigung sieht der Kabarettist dagegen keinen Anlass. Politische Satire sei legitim, gerade in einer Zeit, in der das friedliche Anliegen seines Mandanten gefährdet erscheine, ließ Diestel wissen. Das Wirken des Widerstandskämpfers solle künftig aber kein Gegenstand kabarettistischer Zuspitzung mehr sein.
Wenn der Staatsanwalt zum Kritiker wird
Parallel läuft ein Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau prüft nach eigenen Angaben einen Anfangsverdacht nach Paragraf 126 Strafgesetzbuch – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Es gilt die Unschuldsvermutung; ein Urteil gibt es nicht, und ob überhaupt Anklage erhoben wird, ist offen.
Beanstandet wurden auch Sprüche über Altkanzlerin Angela Merkel. Angesichts ihres neuen Porträts frotzelte Steimle, sie habe sich im Stehen malen lassen, weil sie ahne, sie werde bald sitzen. Geschmackssache – darüber lässt sich streiten. Aus Sicht unserer Redaktion ist es dennoch bemerkenswert, wie schnell in Deutschland aus einer Pointe ein Aktenzeichen wird.
Doppelte Maßstäbe?
Kritiker verweisen darauf, dass drastische Zuspitzungen gegen Politiker anderer Lager jahrelang als Kunstfreiheit durchgingen – ohne Ermittlungen. Wer Satire nur dann verteidigt, wenn sie die richtigen Ziele trifft, verteidigt sie gar nicht. Steimle hatte übrigens auch mit dem Anstimmen der alten DDR-Hymne für Aufsehen gesorgt; er wolle nicht „kriegstüchtig“, sondern „friedenssüchtig“ sein, sagte er dazu.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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