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Steuer-Fantasie in Berlin: Nach Bitcoin gerät jetzt Gold ins Visier!

Steuer-Fantasie in Berlin: Nach Bitcoin gerät jetzt Gold ins Visier!
Symbolbild: KI-generiert

Zuckerabgabe, Krypto-Steuer, KI-Steuer: Die schwarz-rote Bundesregierung entdeckt in kurzen Abständen neue Einnahmequellen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin kippen. Und im Bundestag fiel jetzt offen das Wort „Gold“. Für Sparer ist das ein Alarmsignal.

Als ein Kanzler noch Steuern abschaffte

Für das Gegenteil muss man weit zurückblättern. Anfang 1991 strich die Regierung von Helmut Kohl die Börsenumsatzsteuer, ersatzlos und freiwillig. Weder ein Gericht noch Brüssel hatten sie dazu gezwungen.

Seitdem hat sich nach Einschätzung von Beobachtern keine Bundesregierung mehr ohne juristischen Druck von einer vergleichbar wichtigen Bundessteuer verabschiedet. Neue Abgaben kommen dagegen zuverlässig. Erst recht, wenn im Haushalt Milliardenlöcher klaffen. So wie jetzt.

Gesundheit als Feigenblatt?

Jüngstes Beispiel ist die Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Das Kabinett hat sie auf den Weg gebracht, laut Medienberichten soll sie ab Juli 2027 greifen. Offiziell geht es um Übergewicht und Diabetes.

Wer es mit der Gesundheit wirklich ernst meinte, könnte allerdings auch die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse streichen. Darüber wird seit Jahren debattiert, passiert ist nichts. Der Grund ist naheliegend: Es würde den Fiskus Geld kosten.

Noch einfallsreicher zeigte sich Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Er brachte eine Steuer auf Umsätze mit künstlicher Intelligenz ins Gespräch. Wie sie funktionieren soll, blieb offen. Später erklärte er Berichten zufolge, er halte sie derzeit nicht für nötig. Als Versuchsballon ist die Idee trotzdem in der Welt.

Krypto-Anleger sollen zahlen

Bei Bitcoin und Ethereum wird es konkret. Bisher sind Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums vom 30. September sieht für Coins, die ab 2027 gekauft werden, etwas anderes vor: Ab dem ersten Tag sollen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag fällig werden, zusammen 26,375 Prozent. Medienberichten zufolge rechnet das Ministerium mit rund 350 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr.

Beschlossen ist das noch nicht. Mit dem Entwurf sollte sich das Kabinett am 14. Oktober befassen, doch dazu kam es nicht. Eine Bundestagspetition für den Erhalt der Haltefrist sammelte mehr als 44.000 Unterschriften.

Gleichbehandlung als Einbahnstraße

Die Befürworter fragen, warum Krypto-Gewinne steuerfrei bleiben sollen, Erträge aus Tagesgeld oder ETF-Sparplänen aber nicht. Man könnte diese Schieflage aber auch umgekehrt auflösen: mit deutlich höheren Freibeträgen für alle. Das würde die private Altersvorsorge stärken. Berlin kennt offenbar nur eine Richtung: Abgeschafft wird die Ausnahme, nicht die Belastung.

Plötzlich fällt das Wort „Gold“

Bei der Anhörung im Petitionsausschuss am 12. Oktober wurde es heikel. Ein CSU-Abgeordneter fragte nach. Daraufhin habe ein Vertreter des Finanzministeriums laut Medienberichten eingeräumt, es gebe Vorschläge, die Besteuerung von Spekulationsgewinnen „eher noch Richtung Gold auszuweiten“. Diese würden geprüft.

Konkrete Pläne liegen derzeit nicht vor. Physisches Gold bleibt nach einem Jahr steuerfrei. Diskutiert wird aber auch über Gewinne aus nicht selbst genutzten Immobilien, die bisher nach zehn Jahren steuerfrei sind. Wohin die Reise gehen könnte, ist erkennbar.

Fazit: Mehr geht immer

Friedrich Merz hatte versprochen, keine neuen Schulden zu machen. Stattdessen gibt es ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro, und parallel werden neue Abgaben ersonnen. Sparer sollten die Debatte deshalb genau verfolgen. Nach heutiger Rechtslage bleiben Gewinne aus physischem Gold und Silber nach einem Jahr steuerfrei. Edelmetalle können deshalb ein sinnvoller Baustein in einem breit gestreuten Vermögen sein.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser muss selbst recherchieren und ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich. In steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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