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26.08.2026
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Steuergeld für Sex-Broschüre: Ministerium rügt, die „Falken“ mauern

Steuergeld für Sex-Broschüre: Ministerium rügt, die „Falken“ mauern
Symbolbild: KI-generiert

Berlin, 25. August 2026: Das Bundesfamilienministerium hat eine von ihm selbst geförderte Sexualaufklärungs-Broschüre der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken“ nach Medienberichten deutlich kritisiert. Sie genüge „fachlichen Ansprüchen in keiner Weise“, ließ das Haus verlauten. Die Reaktion des Jugendverbandes? Er weist die Kritik als rechte „Hetzkampagne“ zurück – und lobt das eigene Heft.

2.700 Euro – und ein Grundsatzproblem

Um die Summe geht es kaum. 2.700 Euro Steuergeld flossen laut Bericht in das Heft, das Kindern ab etwa zehn Jahren Aufklärung unter anderem mit „Holzpenis“, „Lecktüchern“ und „Vibrator“ nahebringen soll. Kleingeld im Bundeshaushalt.

Doch der eigentliche Sprengstoff liegt woanders: Die Broschüre erschien bereits 2017. Neun Jahre lang, so der Bericht, störte sich das Ministerium offenbar an nichts. Erst 2026, nach Berichten mehrerer Medien, begann das Haus, kritische Töne anzuschlagen.

Kontrolliert hier eigentlich jemand?

Zwei Erklärungen sind denkbar – und beide sind unerfreulich. Entweder hielt das Ministerium die Methodik jahrelang für vertretbar. Oder es hat schlicht nie geprüft, was mit dem bewilligten Geld geschieht.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart dieser Fall ein strukturelles Problem der Förderlandschaft: Millionen fließen, kontrolliert wird offenbar wenig. Wer im Mittelstand eine Förderung abrechnet, kennt die Aktenordner voller Nachweise. Wer politisch nah am Betrieb ist, scheint es leichter zu haben – so jedenfalls der Eindruck vieler Bürger.

13 Millionen Euro seit 2016

Die „Falken“ sind offiziell als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt. Dem Bericht zufolge erhielten sie allein seit 2016 rund 13 Millionen Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes – jenem Programm, das ausdrücklich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl dienen soll.

Pikant wird es beim Blick ins Sozialgesetzbuch VIII. Dort ist geregelt, dass die Förderung freier Träger daran geknüpft ist, dass diese die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen. Genau diese fachlichen Ansprüche sieht das Ministerium nun selbst als verfehlt an.

Wer trägt eigentlich die Verantwortung?

Auf mehrfache Nachfragen habe das Ministerium zweigleisig geantwortet: Distanzierung einerseits, der Hinweis auf die Eigenverantwortung des Verbandes andererseits. Übersetzt heißt das wohl: Es passiert nichts.

Der Verband selbst versteht Pädagogik nach eigenem Selbstverständnis als Beitrag zu einer sozialistischen Gesellschaft. Dass eine solche Organisation überhaupt dauerhaft aus Bundesmitteln alimentiert wird, dürfte für viele Steuerzahler die eigentliche Frage sein.

Das Ministerium habe „deutlich“ darauf hingewiesen, dass die Broschüre „fachlichen Ansprüchen in keiner Weise genügt“, und darauf gedrängt, Konsequenzen zu ziehen – so die dem Bericht zufolge wiederholte Auskunft des Hauses.

Konsequenzen aber zieht bislang niemand. Ein Ministerium, das eine eigene Förderung für fachlich untauglich erklärt und trotzdem weiterzahlt, beschädigt aus Sicht von Kritikern nicht nur sich selbst – sondern das Vertrauen in den sorgsamen Umgang mit Steuergeld insgesamt. Beim Kinderschutz sollte für Beliebigkeit am allerwenigsten Platz sein.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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