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13.01.2026
20:18 Uhr

Syrischer Machthaber al-Scharaa auf dem Weg nach Berlin: Ein Staatsbesuch mit explosivem Potenzial

Syrischer Machthaber al-Scharaa auf dem Weg nach Berlin: Ein Staatsbesuch mit explosivem Potenzial

Die deutsche Hauptstadt bereitet sich auf einen der umstrittensten Staatsbesuche der jüngeren Geschichte vor. Ahmed al-Scharaa, der neue starke Mann Syriens und ehemaliger Al-Qaida-Kämpfer, wird kommende Woche auf Einladung von Bundeskanzler Friedrich Merz nach Berlin reisen. Es handelt sich um den ersten Besuch eines syrischen Staatsoberhauptes in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten – und die Brisanz dieses Treffens könnte kaum größer sein.

Ein Mann mit blutiger Vergangenheit betritt deutsches Parkett

Wer ist dieser Ahmed al-Scharaa, der nun im Kanzleramt empfangen werden soll? Die Bezeichnung „ehemaliger Islamist" klingt beinahe verharmlosend, wenn man bedenkt, dass auf seinen Kopf einst ein amerikanisches Kopfgeld von 20 Millionen Dollar ausgesetzt war. Der Mann, der sich heute als gemäßigter Staatsmann präsentiert, kämpfte einst Seite an Seite mit den brutalsten Terrororganisationen der Welt.

Zwar beteuert al-Scharaa mittlerweile, seine radikalen Positionen abgelegt zu haben. Religiöse und ethnische Minderheiten sollen im neuen Syrien angeblich gleichberechtigt sein – zumindest auf dem Papier. Doch die Realität zeichnet ein düsteres Bild: Seit Beginn seiner Herrschaft häufen sich Berichte über Massaker an Drusen und Alawiten durch Milizen, die der neuen Regierung nahestehen. Kritiker werfen dem syrischen Präsidenten vor, für diese Gräueltaten mitverantwortlich zu sein.

Die eigentliche Agenda: Rückführung der syrischen Flüchtlinge

Der wahre Grund für diesen überraschenden Staatsbesuch dürfte weniger in diplomatischen Höflichkeiten liegen als vielmehr in einer der drängendsten innenpolitischen Fragen Deutschlands: der Rückkehr der fast eine Million in Deutschland lebenden Syrer in ihre Heimat. Bereits im November 2025 hatte Kanzler Merz unmissverständlich erklärt, dass der Bürgerkrieg beendet sei und es „keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland" gebe.

Diese Worte waren deutlich – doch ob ihnen auch Taten folgen werden, steht auf einem anderen Blatt. Die Erfahrung lehrt, dass zwischen markigen Ankündigungen und tatsächlichen Abschiebungen oft Welten liegen. Wird al-Scharaa bereit sein, seine Landsleute zurückzunehmen? Oder wird er, wie manch einer vermutet, vor allem mit leeren Händen kommen und mit vollen Taschen wieder abreisen?

Die Kostenfrage schwebt wie ein Damoklesschwert

Man darf gespannt sein, welche finanziellen Zusagen die Bundesregierung dem syrischen Machthaber machen wird. Schon unter der vorherigen Regierung flossen Hunderte Millionen Euro in die Region. Die Befürchtung vieler Bürger: Deutschland wird erneut zur Kasse gebeten, während die versprochenen Rückführungen auf sich warten lassen. Ein Muster, das sich in der deutschen Migrationspolitik leider allzu oft wiederholt hat.

Jubelfeiern in deutschen Städten zu erwarten

Besonders pikant erscheint die Tatsache, dass al-Scharaa unter der syrischen Bevölkerung in Deutschland als äußerst beliebt gilt. Bereits zum ersten Jahrestag seines Sieges über das Assad-Regime feierten Tausende Syrer in deutschen Städten auf den Straßen. Es ist davon auszugehen, dass sein Besuch erneut Anlass für Demonstrationen und Kundgebungen seiner Anhänger sein wird.

Für viele Deutsche dürfte dieses Bild befremdlich wirken: Ein ehemaliger Terrorist wird in der Hauptstadt empfangen, während seine Landsleute ihm auf deutschen Straßen zujubeln – jene Landsleute, die eigentlich längst in ihre nun befriedete Heimat zurückkehren könnten. Die Frage, ob dieser Staatsbesuch tatsächlich zu konkreten Ergebnissen bei der Rückführung führen wird, oder ob er lediglich eine weitere Episode im endlosen Drama der deutschen Migrationspolitik darstellt, wird die kommenden Tage zeigen.

Eines steht fest: Die Augen der Nation werden auf Berlin gerichtet sein, wenn der Mann mit der blutigen Vergangenheit dem deutschen Kanzler die Hand reicht. Ob diese Hand sauber ist, darf bezweifelt werden.

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