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Kettner Edelmetalle
30.03.2026
06:38 Uhr

Tankstellen-Preisregel verzögert: Ministerin Reiche knickt vor Mineralölkonzernen ein

Was für ein Schauspiel, das sich die Bundesregierung da wieder leistet. Kaum hat der Bundestag gemeinsam mit dem Bundesrat ein Gesetz zur Regulierung der Spritpreise verabschiedet, kaum hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift darunter gesetzt – da sorgt ausgerechnet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dafür, dass die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verschleppt wird. Statt wie vorgesehen am Samstag in Kraft zu treten, verschiebt sich der Start der neuen Preisregel für Tankstellen nun um ganze vier Tage auf den 1. April. Ein Schelm, wer dabei an einen schlechten Aprilscherz denkt.

Mineralölkonzerne brauchten angeblich „mehr Zeit"

Die Begründung, die aus dem Wirtschaftsministerium zu vernehmen ist, klingt so vertraut wie enttäuschend. Die „beteiligten Akteure" – ein wunderbar nebulöser Begriff für die mächtigen Mineralölkonzerne – hätten um eine reibungslose Umsetzung gebeten. Man habe daher in Absprache mit dem Bundesamt für Justiz die Veröffentlichung auf den 31. März terminiert. Im Klartext: Die Ölmultis schnipsten mit den Fingern, und das Ministerium sprang.

Dabei war der Ablauf eigentlich glasklar geregelt. Am Freitagnachmittag hatte Steinmeier das Gesetz unterzeichnet, das Bundespräsidialamt erteilte unmittelbar danach den Verkündungsauftrag. Hätte das Bundesamt für Justiz das Gesetz noch am selben Tag digital veröffentlicht, wäre es bereits am Samstag geltendes Recht gewesen. Doch das Haus von Ministerin Reiche intervenierte – und die Behörde gehorchte.

Das österreichische Modell als Vorbild

Worum geht es inhaltlich? Das neue Maßnahmenbündel orientiert sich am bewährten österreichischen Modell und sieht vor, dass Tankstellen die Kraftstoffpreise künftig nur noch einmal täglich um zwölf Uhr mittags anheben dürfen. Preissenkungen hingegen bleiben jederzeit und beliebig oft erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zudem erhält das Bundeskartellamt im Rahmen des Pakets deutlich erweiterte Kontrollrechte gegenüber den Mineralölunternehmen.

Die Idee dahinter ist simpel und im Grunde vernünftig: Die berüchtigten Preissprünge an den Zapfsäulen, die jeden Autofahrer in den Wahnsinn treiben, sollen endlich eingedämmt werden. Wer morgens für 1,65 Euro tankt und nachmittags feststellt, dass der Liter plötzlich 1,85 Euro kostet, kennt das Spiel. In Österreich hat die Regelung nachweislich zu mehr Transparenz und stabileren Preisen geführt.

Vier Tage, die den Bürger Geld kosten

Doch was bedeuten vier Tage Verzögerung in der Praxis? Für den einzelnen Autofahrer mag es nach einer Lappalie klingen. Doch hochgerechnet auf Millionen von Tankvorgängen pro Tag in Deutschland summieren sich die Kosten, die durch die weiterhin erlaubten Preissprünge entstehen, auf beträchtliche Beträge. Vier Tage, in denen die Mineralölkonzerne noch einmal ungehindert ihr bewährtes Preiskarussell drehen können. Man fragt sich unweigerlich: Wessen Interessen vertritt diese Ministerin eigentlich – die der Bürger oder die der Konzerne?

Es ist bezeichnend für den Zustand der deutschen Politik, dass selbst bei einem Gesetz, das ausnahmsweise einmal den Verbraucher schützen soll, die Wirtschaftslobby noch im letzten Moment ihre Finger im Spiel hat. Die Große Koalition unter Friedrich Merz hatte versprochen, näher am Bürger zu regieren. Solche Manöver nähren den Verdacht, dass zwischen Versprechen und Wirklichkeit nach wie vor eine gewaltige Kluft klafft. Der deutsche Autofahrer – ohnehin gebeutelt von Rekordpreisen an der Zapfsäule und einer erdrückenden Steuerlast auf Kraftstoffe – darf sich also noch ein paar Tage länger gedulden, bis ihm endlich ein Mindestmaß an Preistransparenz zugestanden wird.

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