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Vertragsstrafe statt Gewissen? Anwalt will CDU-Stimmen an die Kette legen

Vertragsstrafe statt Gewissen? Anwalt will CDU-Stimmen an die Kette legen
Symbolbild: KI-generiert

Bevor Sachsen-Anhalt im Dezember seinen Ministerpräsidenten wählt, fordert der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun etwas Ungewöhnliches. Er ist zugleich stellvertretender Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Auf X verlangte er von CDU-Landtagsabgeordneten eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“: Sie sollten sich rechtlich verpflichten, im Dezember keine Koalition mit der AfD einzugehen.

Ein Abgeordneter, der seine Stimme vertraglich absichert wie ein Abgemahnter im Urheberrechtsstreit? Kritiker halten genau das für einen Angriff auf ein Grundprinzip der parlamentarischen Demokratie.

Der Auslöser: Vier Stimmen, die keiner abgegeben haben will

Am Dienstag hat der Magdeburger Landtag Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten gewählt. Damit führt zum ersten Mal ein AfD-Politiker ein deutsches Landesparlament. Laut MDR stimmten 58,5 Prozent der 82 anwesenden Abgeordneten für ihn. Seit 1990 hatte nur ein einziger Präsident weniger Rückhalt.

Der eigentliche Sprengstoff steckt aber in einer Differenz: Medienberichten zufolge bekam Rausch vier Stimmen mehr, als AfD und BSW zusammen haben. Er selbst geht nach eigener Aussage davon aus, dass sie aus der CDU-Fraktion kamen. Seither suchen Medien und Parteifreunde nach den möglichen Abweichlern.

Die Rechnung geht dabei nicht auf. Wie berichtet wird, gaben acht CDU-Parlamentarier gegenüber der „taz“ an, sich enthalten zu haben. Insgesamt registriert wurden aber nur fünf Enthaltungen. Rein rechnerisch können also nicht alle Angaben stimmen.

Jun: Wahlgeheimnis als Ausrede?

An diesem Punkt setzte Jun an. Er warf die Frage auf, warum die geheime Wahl eine Rechtfertigung dafür sein solle, über die eigene Entscheidung zu lügen:

„Ist eine Lüge nicht mehr verwerflich, wenn man nicht erwischt wird?“

Mit Blick auf die Ministerpräsidentenwahl legte er nach. „Die Partei muss sich schleunigst positionieren“, schrieb der Jurist. Die Union stehe also in der Pflicht, ihre Abgeordneten verbindlich festzulegen – zumindest was eine Koalition mit der AfD angeht.

Freies Mandat: Nur dem Gewissen verpflichtet

Genau hier wird es heikel. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 38, dass Abgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Die Landesverfassungen sichern das freie Mandat ebenso ab. Die geheime Wahl gibt es nicht aus Bequemlichkeit. Sie schützt Parlamentarier vor Druck, auch aus den eigenen Reihen.

Eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen. Gewählt würde dann nicht mehr nach Überzeugung, sondern unter Androhung einer Zahlung. Aus Sicht unserer Redaktion lässt sich ein solcher Vorschlag mit dem Geist der Verfassung kaum vereinbaren. Dass ihn ausgerechnet ein Verfassungsrichter macht, ist bemerkenswert.

Wer ist Chan-jo Jun?

Jun ist seit 2022 stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Vorgeschlagen hatte ihn die Grünen-Fraktion im Landtag. Hauptberuflich führt er seine eigene Kanzlei, die Jun Legal GmbH. Bekannt wurde er vor allem durch seine Präsenz im Netz und in Talkshows. Zuletzt sprach er sich bei einer Anhörung im Thüringer Landtag für ein AfD-Verbotsverfahren aus.

Die CDU zwischen allen Stühlen

Für die Union in Magdeburg und für Kanzler Friedrich Merz wird die Lage damit nicht einfacher. Medienberichten zufolge fürchtet die SPD, die mutmaßlichen Abweichler könnten im Dezember auch Siegmund ins Amt verhelfen. Inzwischen hat sich auch der Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit dem Fall beschäftigt.

Dahinter steht eine grundsätzliche Frage: Wie viel Vertrauen bringt man frei gewählten Volksvertretern entgegen? Wer aus Angst vor dem falschen Ergebnis Stimmen per Vertragsstrafe festlegen will, beschädigt am Ende das, was er zu schützen vorgibt. Demokratie lebt vom freien Votum, auch dann, wenn das Ergebnis manchen nicht gefällt.

Hinweis der Redaktion: Einzelne in diesem Artikel wiedergegebene Aussagen und Zahlen stützen sich auf Medienberichte und öffentlich zugängliche Äußerungen auf sozialen Plattformen, die redaktionell nicht in jedem Punkt unabhängig verifiziert werden konnten. Formulierungen wie „mutmaßlich“ oder „Medienberichten zufolge“ weisen auf diesen Umstand hin.

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