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18.10.2026
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Wahlrecht ohne deutschen Pass? Berlins Linksbündnis plant den Tabubruch

Wahlrecht ohne deutschen Pass? Berlins Linksbündnis plant den Tabubruch
Symbolbild: KI-generiert

Berlin steuert auf eine Linksregierung zu, und die hat sich viel vorgenommen. Linke, Grüne und SPD wollen Ausländern, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, automatisch das Wahlrecht geben, und zwar auf Bezirks- und auf Landesebene. So steht es in dem Sondierungspapier, das die drei Parteien am Samstag in der Hauptstadt vorgestellt haben.

Zu dem Papier gehören noch weitere Vorhaben: Große Wohnungsunternehmen sollen vergesellschaftet, neue Schulden aufgenommen und NGO-Strukturen ausgebaut werden. Am meisten Sprengkraft hat aber das Kapitel zur Migration.

„Willkommensstadt“: Was das Papier konkret vorsieht

Das sechste Kapitel trägt die Überschrift „Willkommensstadt und Ort des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Die künftigen Partner schreiben dort:

„Teilhabe darf in Berlin niemals eine Frage des Passes sein. Wir stehen fest für eine solidarische Migrationsgesellschaft.“

Wer nicht Staatsbürger ist, soll demnach wählen und auch selbst gewählt werden dürfen. Das aktive und passive Wahlrecht wäre also nicht mehr an die Staatsangehörigkeit gebunden. Dazu kommen laut dem Papier diese Pläne:

  • Berlin soll ein „sicherer Hafen“ werden, also ein geschützter Ort für Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus.
  • Neue Landesaufnahmeprogramme sollen kommen, ausgelaufene sollen wieder starten.
  • Spielräume für Aufenthaltserlaubnisse und deren Verlängerung sollen so weit wie möglich genutzt werden.
  • Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll abgeschafft und durch ein „Basiskonto“ ersetzt werden.
  • Geplant sind außerdem eine sogenannte City-ID und stärkere Migrationsbeiräte im Partizipationsgesetz.

Fast überall in Deutschland wird die Bezahlkarte eingeführt, damit Sozialleistungen nicht missbraucht werden. Berlin will genau diesen Schritt wieder zurücknehmen. Kritiker sehen darin ein fatales Signal an Steuerzahler, die all das finanzieren.

Karlsruhe hat schon 1990 entschieden

Rechtlich dürfte der Plan an Grenzen stoßen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1990, dass ein allgemeines Wahlrecht für Ausländer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals ging es um Vorstöße aus Schleswig-Holstein und Hamburg. Nach Auffassung der Richter geht die Staatsgewalt vom deutschen Volk aus, also von den deutschen Staatsangehörigen.

Nur EU-Bürger dürfen bei Kommunalwahlen abstimmen. Möglich wurde das erst durch eine Grundgesetzänderung im Zuge des Maastricht-Vertrags. Für das Berliner Vorhaben bräuchte es daher voraussichtlich ebenfalls eine Änderung der Verfassung. Die ist ohne Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nicht zu haben. Das Papier ist also vor allem ein politisches Bekenntnis, das an der Rechtslage wenig ändert.

Wer profitiert vom neuen Wahlrecht?

Beobachter fragen auch, wem die Reform nützen würde. Die Linke hat Berichten zufolge gerade in migrantisch geprägten Wahlkreisen stark zugelegt und dort vor allem frühere Nichtwähler mobilisiert. Kritiker vermuten, dass Ausländer mit Wahlrecht ähnlich abstimmen würden wie bereits eingebürgerte Migranten. Dann würde sich das Bündnis seine künftige Wählerschaft gewissermaßen selbst zusammenstellen.

Die Linke ist ohnehin stark wie nie. Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September kam sie mit Spitzenkandidatin Elif Eralp nach dem vorläufigen Ergebnis auf 25,7 Prozent und wurde erstmals stärkste Kraft in Berlin. Die CDU fiel von 28,2 auf 18,8 Prozent. Die SPD landete bei rund 12 Prozent, ihr Spitzenkandidat Steffen Krach sprach selbst von einer „Zäsur“.

Antisemitismus-Streit einfach beiseitegeschoben?

Bemerkenswert ist auch der Zeitpunkt der Einigung. Zuletzt gab es in der Linken internen Widerstand gegen eine gemeinsame Antisemitismus-Erklärung der drei Parteien. Kritik gab es auch daran, dass die Neuköllner Abgeordnete Vanessa Emde in die Fraktion aufgenommen wurde. Ihre Äußerungen zu Israel hatten Medienberichten zufolge heftigen Widerspruch ausgelöst. Grünen-Bundeschefin Franziska Brantner hatte am Wahlabend erklärt, man werde „nicht regieren mit Antisemiten“. Nun sollen trotzdem Koalitionsverhandlungen beginnen.

Für viele Bürger außerhalb Berlins hat das Ganze einen bitteren Beigeschmack. Die Hauptstadt bekommt seit Jahren Milliarden aus dem Länderfinanzausgleich. Bezahlt wird das von fleißigen Steuerzahlern in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, und nun leistet sich Berlin politische Experimente, die rechtlich kaum Bestand haben dürften. Aus Sicht unserer Redaktion gehört Berlins Migrationspolitik auf den Prüfstand, und das Grundgesetz bleibt dabei die Grenze.

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