
Wenn der Denunziant plötzlich zum Kläger wird: Podcaster wehrt sich gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“

Es ist ein Lehrstück über die Doppelmoral im politischen Deutschland: Da lässt eine als linksextrem geltende Aktionskünstler-Truppe jahrelang Andersdenkende terrorisieren, bespitzeln und öffentlich vorführen – und wenn sich einer wehrt, wird plötzlich das Recht bemüht. Doch diesmal beißt der vermeintliche Ankläger auf Granit. Der Podcaster Ben Berndt lässt sich nicht einschüchtern und schlägt juristisch zurück.
Der Stein des Anstoßes: Ein Gespräch mit Höcke
Berndt, Betreiber des äußerst erfolgreichen YouTube-Formats „Ben Ungeskriptet“, hatte im April ein Interview mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke geführt. Innerhalb weniger Stunden schoss die Aufrufzahl in die Millionen – ein deutliches Zeichen dafür, wie groß das Bedürfnis der Bürger nach ungefilterten, unzensierten Gesprächen mittlerweile ist. Genau das aber scheint einigen ein Dorn im Auge zu sein.
Philipp Ruch, Kopf des „Zentrums für Politische Schönheit“, verlangte per anwaltlicher Abmahnung die Entfernung einer bestimmten Passage. Der Hintergrund: Höcke hatte auf eine Aktion der Gruppe aus dem Jahr 2017 Bezug genommen. Damals hätten Anhänger der Organisation eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals direkt vor Höckes privatem Wohnhaus errichtet und – so seine Schilderung – ihn und seine Familie über einen längeren Zeitraum observiert.
Die Ironie der Geschichte
Nun soll ausgerechnet die Wiedergabe einer solchen Aussage strafbar sein. Ruchs Kanzlei wertete Höckes Worte als „gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Bedrohung und versuchte Nötigung“. Berndt selbst mache sich, so die Argumentation, wegen Beihilfe strafbar, sollte er die Sequenz nicht löschen. Man drohte mit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln und der Einschaltung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Wer eine solche Truppe ihre Aktionen als „Kunst“ verkaufen lässt, während sie das Wort eines Politikers zur Straftat erklären will, sollte sich über den Vorwurf der Doppelmoral nicht wundern.
Berndt lässt sich nicht beugen
Statt zu kuschen, unterzeichnete Berndt die geforderte Unterlassungserklärung nicht – und ging in die Offensive. Vertreten durch den Medienanwalt Joachim Steinhöfel erhob er eine sogenannte negative Feststellungsklage. Das Ziel: gerichtlich klären zu lassen, dass Ruch überhaupt keinen Anspruch auf die Löschung habe. Steinhöfels Einschätzung fällt vernichtend aus – die strafrechtlichen Vorwürfe seien schlicht „abwegig“.
Berndt selbst brachte den Kern der Sache auf den Punkt: Ruch mache aus wenigen Sekunden Interview einen „Generalangriff“. Es gehe gar nicht um Ehrschutz, sondern um die Einschüchterung eines unliebsamen Formats. Ein Gesprächsformat lebe schließlich davon, Menschen ungefiltert zu Wort kommen zu lassen. Wer ein Interview führe, so Berndt, mache sich die Aussagen seiner Gäste nicht automatisch zu eigen.
Es geht um mehr als einen Einzelfall
Die eigentliche Frage, die dieser Fall aufwirft, ist von grundsätzlicher Bedeutung: Können unabhängige Formate künftig überhaupt noch kontroverse Gespräche führen, ohne bei jedem missliebigen Satz mit Strafanzeigen, Medienaufsicht und Unterlassungsforderungen überzogen zu werden? Es ist kein Zufall, dass bereits zuvor die Landesanstalt für Medien NRW gegen Berndt vorgegangen war und die Bearbeitung einer anderen Passage verlangte.
Hier zeigt sich ein Muster, das viele Bürger längst durchschaut haben: Der freie Diskurs wird nicht durch Argumente, sondern durch juristische Nadelstiche und behördlichen Druck erstickt. Dass sich ausgerechnet eine Organisation, die selbst für aggressive Aktionen bekannt ist, plötzlich als schutzbedürftiges Opfer inszeniert, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie.
Ein Signal für die Meinungsfreiheit
Dass Berndt sich wehrt – und seinen Kanal mittlerweile auf über eine Million Abonnenten ausgebaut hat – ist ein ermutigendes Zeichen. Denn es zeigt: Wer standhaft bleibt und sich nicht durch anwaltliche Drohkulissen einschüchtern lässt, kann dem Versuch der Einschüchterung erfolgreich die Stirn bieten. Die Meinungsfreiheit ist kein Selbstläufer. Sie muss verteidigt werden – Fall für Fall, Klage für Klage.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir betreiben ausdrücklich keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung des geschilderten Sachverhalts obliegt allein den zuständigen Gerichten. Für eigene rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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