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16 Namen, 61 Akteneinträge: Warum ist dieser Mann noch hier?

16 Namen, 61 Akteneinträge: Warum ist dieser Mann noch hier?
Symbolbild: KI-generiert

Seit 2018 muss der Sudanese Mohamet E. Deutschland verlassen. Die Polizei führt ihn in 61 Fällen als Tatverdächtigen, die Behörden stufen ihn als Risiko für die innere Sicherheit ein. Abgeschoben wurde er trotzdem nie. Interne Unterlagen aus Niedersachsen, über die das Portal NIUS berichtet, zeigen den Grund: Es fehlt ein einziges Dokument.

Ein Mann, viele Namen

Laut den Akten kommt E. am 1. Juli 2015 über Italien nach Deutschland. Er nennt sich „Hamed Adum“ und gibt an, aus Eritrea zu stammen. Im Oktober 2016 stellt er einen Asylantrag. Das BAMF lehnt ihn im Januar 2017 als unzulässig ab, im März 2017 wird E. nach Italien zurückgebracht.

Zwei Monate später ist er wieder da. Auch sein zweiter Asylantrag scheitert. Seit dem 27. Februar 2018 ist er vollziehbar ausreisepflichtig. Ausgereist ist er nie.

Im Ausländerzentralregister stehen den Unterlagen zufolge mehr als 16 Identitäten: andere Namen, andere Herkunftsländer, andere Geburtsdaten. Bei der Anhörung im Mai 2017 soll er in einem einzigen Gespräch drei verschiedene Personalien genannt haben. Das BAMF hielt fest: „Selbst im Rahmen der Anhörung gab er drei verschiedene Personalien an.“ Als man ihn auf die Widersprüche ansprach, soll er dem Dolmetscher und dem Anhörer mit Gewalt gedroht haben.

Die Polizei kennt ihn gut

Ein internes Polizeidokument über 40 Seiten listet laut dem Bericht 61 Einsätze auf, in denen E. als Tatverdächtiger erfasst wurde. Die Vorwürfe reichen von Diebstahl und Bedrohung über gefährliche Körperverletzung bis zu schwerem Raub. 25 Einträge betreffen Drogendelikte. Dazu kommt ein Verfahren wegen Sozialbetrugs. E. saß mehrfach in Haft und erhielt Geldstrafen. Danach war er jedes Mal wieder frei. An manchen Tagen soll ihn die Polizei dreimal in Gewahrsam genommen haben.

Besonders schwer wiegt ein Fall vom 3. Juli 2022 in Hannover. Laut Polizeiakte sollen mehrere Männer frühmorgens einem Opfer aufgelauert haben. Einer von ihnen soll den Mann mit einem Gürtel gewürgt haben. Dann sollen sie ihn am Boden getreten und ausgeraubt haben. E. soll versucht haben, dem Opfer einen Ring abzuziehen. Als das nicht klappte, soll er gedroht haben, ihm den Finger abzuschneiden. Er wurde noch am Tatort festgenommen.

Höchste Priorität – zumindest auf dem Papier

E. gilt als Intensivstraftäter. Die Abschiebebehörde hat ihn sogar als „MI-Fall“ eingestuft. Das Kürzel steht für das Innenministerium. Es gilt für Gefährder, schwere Straftäter und Personen, die als erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit eingeschätzt werden. In solchen Fällen sind enge Absprachen zwischen den Behörden und besondere Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen.

2024 schien der Fall gelöst. Die sudanesische Botschaft in Berlin bestätigte seine Identität: Mohamet E., geboren in Atbara. Danach geschah den Unterlagen zufolge mehr als zwei Jahre lang nichts. Denn ohne Passersatzpapier kann niemand ohne gültigen Pass abgeschoben werden. Für Dezember 2025 war ein Charterflug in den Sudan geplant, E. saß damals noch eine Haftstrafe von anderthalb Jahren ab. Weil das Papier immer noch fehlte, wurde die Abschiebung abgesagt.

Personal fehlt, das Ministerium schweigt

Nach NIUS-Informationen fehlt der Behörde Personal, um Passersatzpapiere zu beschaffen. Wichtige Stellen seien trotz jahrelanger interner Kritik unbesetzt. Bei Ausländern ohne besondere Priorität werde oft gar kein Passersatz beantragt. Warum es trotz Geburtsurkunde aus dem Sudan nicht gelang, beantwortete das SPD-geführte Innenministerium in Hannover laut dem Bericht nicht. Auch zum Aufenthaltsort von E. äußerte es sich nicht. Nach NIUS-Informationen lebt er weiter in Deutschland.

Ein Einzelfall ist das nicht. In Niedersachsen starb im August 2025 die 16-jährige Liana K. in Friedland: Ein abgelehnter Asylbewerber aus dem Irak soll sie laut Ermittlern vor einen Güterzug gestoßen haben. Ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten ist nach aktuellem Stand nicht abgeschlossen; Berichten zufolge wird wegen des Verdachts fehlender Schuldfähigkeit ein Sicherungsverfahren geprüft. Der Mann hätte nach Angaben der Behörden längst nach Litauen überstellt werden sollen. Bundesweit wurden 2025 offiziellen Zahlen zufolge 22.787 Menschen abgeschoben, etwas mehr als im Jahr davor.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall ein Grundproblem: Gesetze helfen wenig, wenn niemand sie umsetzt. Wer als Gefahr für die Sicherheit gilt und trotzdem acht Jahre bleiben kann, schadet dem Vertrauen in den Staat. Viele Bürger erwarten zu Recht, dass Politik und Verwaltung zuerst an die Sicherheit der eigenen Bevölkerung denken.

Hinweis der Redaktion: Einzelne Sachverhalte in diesem Artikel stützen sich auf interne Unterlagen und Angaben, über die das Portal NIUS berichtet hat, sowie auf Polizei- und Behördenakten. Die geschilderten Vorwürfe und Tathergänge sind, soweit nicht rechtskräftig festgestellt, als Verdachtsfälle zu verstehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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