
Gutachten-Hammer: Verstößt Reiches Netzpaket gegen EU-Recht?

Neuer Ärger für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU): Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass ihr sogenanntes Netzpaket mit EU-Recht vereinbar ist. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Grünen-Fraktion beantragt hatte und das laut Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Im Zentrum der Kritik steht der Kern des Gesetzes, der Redispatch-Vorbehalt.
Worum es beim Netzpaket geht
Das Problem dahinter ist echt, und es ist teuer. Im Norden drehen sich die Windräder, im Süden sitzt die Industrie. Dazwischen fehlen die Leitungen. Laut Gesetzentwurf dauert es oft acht bis zwölf Jahre, bis neue Trassen fertig sind.
Ist das Netz voll, schalten die Betreiber Wind- und Solarparks ab und fahren anderswo Kraftwerke hoch. Fachleute nennen das Redispatch. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur kostete das Netzengpassmanagement 2025 insgesamt rund 3,07 Milliarden Euro. Davon flossen etwa 433 Millionen Euro als Entschädigung an die Betreiber abgeregelter Ökostromanlagen. Zahlen muss das am Ende der Stromkunde, über die Netzentgelte.
Reiche will den Wildwuchs bremsen. Netzbetreiber sollen Gebiete mit Engpässen als „kapazitätslimitiert“ einstufen dürfen, und zwar für bis zu sechs Jahre, wenn im Vorjahr mehr als fünf Prozent der Erzeugung abgeregelt wurden. Wer dort neue Wind- oder große Solaranlagen anschließen will, soll bei Abschaltungen teilweise auf Entschädigung verzichten. Medienberichten zufolge ist dieser Verzicht nach der Kabinettsfassung vom 29. Juli 2026 auf höchstens 20 Prozent der Jahreserzeugung begrenzt.
Die Einwände der Bundestags-Juristen
Die Gutachter haben gleich mehrere Kritikpunkte:
- Vergangenheit statt Gegenwart: Nach EU-Recht müssten Engpässe ausschlaggebend sein, die jetzt konkret bestehen. Abregelungen aus dem Vorjahr reichten dafür nicht.
- Zu niedrige Schwelle: Wirklich fehlende Kapazität liege wohl erst deutlich oberhalb von fünf Prozent Redispatch-Volumen vor.
- Fremde Ursachen: Engpässe kämen teils wie eine Kaskade aus den vorgelagerten Übertragungsnetzen.
- Zu pauschal: Der Europäische Gerichtshof verlange häufig eine Prüfung im Einzelfall. Ganze Gebiete auf einmal auszuweisen, könne zu ungenau sein.
Gegenwind von allen Seiten
Das Gutachten ist nicht die erste Warnung. Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 7. Oktober bezeichnete die Mehrheit der Sachverständigen den Redispatch-Vorbehalt nach Angaben des Bundestages als „Hauptproblem des Gesetzentwurfs“. Einige nannten ihn sogar „verfassungswidrig“. Verbände und Opposition befürchten, dass das Gesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien abwürgt.
„Jetzt zeigt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages: Der Redispatch-Vorbehalt steht rechtlich auf wackeligen Füßen.“
So äußerte sich der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi. Das Gutachten benenne genau die Probleme, auf die die Branche seit Monaten hinweise. Er rechnet mit Rechtsstreitigkeiten, unter denen die Planungssicherheit leiden werde.
Ein Fehler wird mit dem nächsten repariert
Ein Stück Ironie steckt in der Sache. Die Grünen beklagen heute einen Wildwuchs, den ihre eigene Förderpolitik über Jahre begünstigt hat. Zwei Jahrzehnte lang wurden Anlagen gefördert, ohne zu fragen, ob das Netz ihren Strom überhaupt abtransportieren kann.
Dass die Regierung gegensteuern will, ist richtig. Ein Gesetz, das womöglich schon vor Gericht scheitert, ist aber keine Lösung. Investoren brauchen Regeln, auf die sie sich verlassen können, und keine jahrelangen Prozesse. Kippt der Europäische Gerichtshof das Gesetz, wäre der Schaden doppelt. Die Netze bleiben voll, und das Vertrauen ist weg.
Für die Bürger ist das eine bekannte Erfahrung: Berlin plant, Brüssel und die Gerichte korrigieren, die Rechnung bleibt beim Steuerzahler und Stromkunden. Wer sich gegen solche politischen Risiken absichern will, setzt auf Werte, die von keinem Gesetzgeber abhängen. Physisches Gold und Silber gehören dazu.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Anlageberatung. Er gibt unsere Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte selbst recherchieren und trifft seine Entscheidungen in eigener Verantwortung.
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