
Windpark auf Eis: Berlins Regel-Chaos bremst Nordhessens Windräder aus
Der geplante Windpark auf dem Roßkopf im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis wird vorerst nicht gebaut. Die Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) hält den Baustart 2027 nicht mehr für realistisch. Schuld daran sind nicht Wind oder Wald, sondern die Pläne der Bundesregierung, die Spielregeln für die Windbranche mitten im laufenden Verfahren zu ändern.
Einen neuen festen Termin nennt das Unternehmen bisher nicht. Gegenüber der Stadt soll aber schon das dritte Quartal 2028 im Gespräch gewesen sein. Ob es dabei bleibt? Das entscheidet sich in Berlin.
Ein Projekt im Wartestand
Bei Bad Sooden-Allendorf sollen laut früheren Medienberichten zwei Windräder im Stadtwald entstehen. Vor Ort ist das Vorhaben umstritten: Im Herbst 2025 machten Ortsvorsteher ihrem Ärger über eine Informationsveranstaltung der SUN Luft.
Aufgeben will die SUN das Projekt trotzdem nicht. Ohne verlässliche Zahlen könne sie aber keine Investition planen, die sich über Jahrzehnte rechnen muss. Sollte das neue Gesetz die Rendite spürbar drücken, werde man den Windpark neu bewerten müssen.
Der Zankapfel heißt Redispatch-Vorbehalt
Im Mittelpunkt steht das Netzanschlusspaket von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Bisher gilt: Wird ein Windrad abgeschaltet, weil das Stromnetz überlastet ist, bekommt der Betreiber eine Entschädigung. Das soll sich ändern.
Netzbetreiber sollen künftig für bis zu sechs Jahre sogenannte Engpassgebiete ausweisen dürfen. Neue Anlagen dort bekämen dann für bis zu 18 Prozent ihrer jährlichen Strommenge in Windvorranggebieten keinen Ausgleich mehr, außerhalb davon für bis zu 20 Prozent.
Die Regierung verweist auf die Kosten: Mehr als drei Milliarden Euro habe das Engpassmanagement 2025 verschlungen. Diese Summe zahlen am Ende Verbraucher und Betriebe über die Netzentgelte. Das zeigt, wie teuer es ist, Windräder schneller zu bauen als die Leitungen, die den Strom abtransportieren sollen.
Branche spricht von Verfassungsbruch
Die Windlobby läuft Sturm. Bei einer Anhörung im Bundestag am 7. Oktober 2026 bezeichnete die Mehrheit der Sachverständigen den Vorbehalt laut Parlamentsbericht als „verfassungswidrig“. Die Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie, Bärbel Heidebroek, nannte die Pläne „europarechts- und verfassungswidrig“, warnte vor langen Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen und verlangte:
„Daher sollte der Redispatch-Vorbehalt vollständig gestrichen werden.“
Das Ministerium hält dem Medienberichten zufolge entgegen, die Stromversorgung sei nicht dazu da, Windradbetreibern zweistellige Renditen zu sichern.
Planwirtschaft trifft Wirklichkeit
Der Fall Roßkopf legt das Grundproblem der deutschen Energiewende offen. Die Regierung will bis 2030 an Land 115 Gigawatt Windkraft installiert haben. Gleichzeitig sollen die Investoren das Risiko fehlender Netze selbst tragen, also ein Versäumnis, das jahrzehntelang politisch verschleppt wurde. Neue Leitungen brauchen laut Gesetzentwurf oft acht bis zwölf Jahre.
Auch die Ausschreibungen zeigen, wie knapp die Rechnung ist. Im August lag der durchschnittliche Zuschlag für Windenergie an Land bei 4,79 Cent je Kilowattstunde. 237 Gebote mit zusammen rund 2,52 Gigawatt kamen zum Zug. Bei solchen Margen können schon wenige Prozent unbezahlter Abregelung über das ganze Projekt entscheiden.
Gift für jede Investition
Reiche will die Reform spätestens Anfang 2027 in Kraft setzen. Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen. Bis dahin können Projektentwickler nur raten.
Man kann den Kurswechsel aus Kostengründen für richtig halten. Schließlich haben Subventionen und Garantien die Stromrechnung der Deutschen über Jahre aufgebläht. Doch wer die Regeln ständig ändert, verspielt Vertrauen. Planungssicherheit ist die Währung jeder Großinvestition, und genau daran fehlt es dem Standort Deutschland. In Nordhessen kann man jetzt sehen, was das kostet: Zeit, Geld und Glaubwürdigkeit.
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