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04.10.2026
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Kippa-Angriff am Rheinufer: Polizei fahndet mit Bildern nach mutmaßlichen Angreifern

Kippa-Angriff am Rheinufer: Polizei fahndet mit Bildern nach mutmaßlichen Angreifern
Symbolbild: KI-generiert

Eine Woche nach dem Angriff auf einen jüdischen Mann in Düsseldorf hat die Polizei Fahndungsfotos von zwei Tatverdächtigen veröffentlicht. Der 35-Jährige trug eine Kippa, als er am Rheinufer erst beschimpft und dann geschlagen und getreten wurde. Der Staatsschutz ermittelt wegen einer politisch motivierten Tat.

Mitten in einer deutschen Landeshauptstadt, an einem belebten Ort und vor Zeugen. Für einen Juden reicht offenbar schon das sichtbare Bekenntnis zum eigenen Glauben, um zur Zielscheibe zu werden.

Erst Beleidigungen, dann Tritte

Den Ermittlern zufolge war der Mann an einem Dienstagabend Ende September mit seiner Freundin im Bereich des Rathausufers unterwegs. Neben der Kippa trug er einen schwarzen Pullover mit dem Schriftzug der israelischen Streitkräfte (IDF). Laut einem epd-Bericht handelt es sich bei ihm um einen in Israel geborenen Deutschen.

Zuerst sollen ihn zwei Frauen angesprochen und israelfeindlich beleidigt haben. Kurz darauf seien zwei Männer hinzugekommen, hätten auf den 35-Jährigen eingeschlagen und eingetreten. Drei Passanten versuchten Medienberichten zufolge, den Streit zu schlichten. Einer von ihnen bekam dabei selbst einen Schlag ab. Opfer und Helfer wurden leicht verletzt, alle vier Verdächtigen flohen.

Wegen der Kleidung des Opfers gehen die Ermittler von einem antisemitischen Motiv aus. Mehrere Zeugen haben die Tat beobachtet, zudem gibt es Videoaufnahmen, die die Polizei ausgewertet hat.

So beschreibt die Polizei die Verdächtigen

Die Fotos zeigen zwei junge Männer auf einer Rolltreppe. Laut Polizei ist einer etwa 1,75 Meter groß und eher füllig, der andere rund 1,80 Meter groß und athletisch. Beide haben schwarze Haare.

Die beiden Frauen seien zwischen 20 und 25 Jahre alt, kräftig gebaut und hätten lange, dunkelbraune Haare. In der Beschreibung der Behörde ist von einem „nordafrikanischen Phänotyp“ die Rede, außerdem von voluminösen Lippen und auffälligem Make-up.

Die Jüdische Gemeinde Düsseldorf zeigte sich entsetzt. Sie verlangte eine „konsequente und vollständige Aufklärung“ und rief zu einer Mahnwache am Mannesmannufer auf.

Kein Einzelfall

Ähnliche Angriffe gibt es immer wieder. In Berlin-Mitte wurde laut Berichten eine 43-jährige Frau wegen ihrer Halskette mit Davidstern antisemitisch beleidigt und mit einer abgebrochenen Glasflasche verletzt. Auch dort ermittelt der Staatsschutz.

Wer verstehen will, wo dieser Hass herkommt, wird in den offiziellen Zahlen allerdings kaum fündig. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag meldeten die Behörden dem BKA für das erste Quartal 2026 insgesamt 199 antisemitische Straftaten. 151 davon wurden dem rechten Spektrum zugeordnet.

Statistik mit blinden Flecken

Kritiker halten diese Zahlen für verzerrt. Medienberichten zufolge gab es in mehr als 70 Prozent der Fälle keinen Tatverdächtigen. Taten ohne eindeutige Zuordnung landen dann oft automatisch unter „rechts“. Recherchen zeigen sogar einen Fall, bei dem ein Beschuldigter aus Algerien laut Staatsanwaltschaft keinen rechtsextremen Bezug hatte. Trotzdem steht er in der Statistik unter „rechts“.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das mehr als ein Rechenfehler. Eine Statistik, die eine Bedrohung schlecht abbildet, führt zu schlechter Politik. Seit Jahren wird in Sonntagsreden „Nie wieder“ versprochen. Viele Bürger fragen sich aber, warum Juden in deutschen Innenstädten trotzdem wieder Angst haben müssen. Kritiker der Migrationspolitik sehen darin auch eine Folge politischer Fehlentscheidungen, über die in Berlin zu ungern offen gesprochen wird.

Ein Rechtsstaat, der Juden nicht schützen kann, verliert seine Glaubwürdigkeit. Die Düsseldorfer Polizei hat jetzt Bilder und Zeugen. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sie die mutmaßlichen Täter schnell findet und die Justiz konsequent urteilt.

Hinweis der Redaktion: Bei den im Artikel genannten Personen handelt es sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, um Tatverdächtige. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt.

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