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14.10.2026
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Nord-Stream-Rätsel: Was wusste Kiesewetter vor der Sprengung?

Nord-Stream-Rätsel: Was wusste Kiesewetter vor der Sprengung?
Symbolbild: KI-generiert

Am 14. Oktober 2026 hat in Hamburg der erste Strafprozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines begonnen. Angeklagt ist ein ukrainischer Offizier. Gleichzeitig kommt eine unbequeme Frage auf, die vor allem einen trifft: CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter, der jahrelang Russland als naheliegenden Täter genannt hatte.

Die Warnung aus Den Haag

Den AnstoĂź liefert ein Bericht der Washington Post. Danach sollen deutsche Nachrichtendienstler Ende Juni 2022 Bundestagsabgeordnete ĂĽber eine Warnung informiert haben, die bei der CIA eingegangen war. Die Quelle saĂź in Den Haag. Der Inhalt: Ein ukrainisches Team plane, Nord Stream zu sprengen.

Recherchen deutscher Medien zufolge stammte der Hinweis ursprünglich vom niederländischen Militärgeheimdienst MIVD. Der habe seine Erkenntnisse an die USA und an mehrere europäische Staaten weitergegeben, darunter Deutschland. Ob und in welchem Umfang das Parlamentarische Kontrollgremium damals tatsächlich unterrichtet wurde, ist bis heute nicht offiziell bestätigt.

Brisant ist das trotzdem. Stellvertretender Vorsitzender dieses Gremiums war damals Roderich Kiesewetter.

„Naheliegend“, dann ganz ohne Konjunktiv

Am 26. September 2022 detonierten die Sprengsätze in der Ostsee bei Bornholm. Drei Tage später saß Kiesewetter im ZDF-Morgenmagazin und nannte es „naheliegend“, dass Russland verantwortlich sei. Im Juli 2023 hörte man von ihm dann den Satz: „Russland war an diesem Anschlag beteiligt.“

Und noch im November 2025 war in Kiesewetters Äußerungen von einer möglichen russischen „Täuschoperation“ die Rede. Da saß der mutmaßliche Anführer des Kommandos, Serhii K., schon in deutscher Haft. Italienische Beamte hatten ihn im August 2025 in der Provinz Rimini festgenommen, im November wurde er nach Deutschland überstellt.

Was die Anklage sagt

Der Generalbundesanwalt erzählt eine ganz andere Geschichte. Serhii K. und weitere Militärangehörige sollen im Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gehandelt haben. Laut Anklage ging die Gruppe mit einer in Rostock gemieteten Segelyacht auf See und brachte Sprengsätze mit Zeitzündern an den Röhren an. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Er schwieg zum Prozessauftakt.

Zwei Lesarten, beide unbequem

In einem Kommentar der Berliner Zeitung heißt es dazu sinngemäß: Es gebe nur zwei Möglichkeiten. Entweder habe das Kontrollgremium im Juni 2022 nichts Konkretes erfahren. Dann wäre die parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste eine bloße Kulisse. Oder es habe etwas erfahren. Dann müsse sich einer seiner ranghöchsten Vertreter fragen lassen, warum er die Öffentlichkeit jahrelang in eine andere Richtung geführt habe.

Der Kommentator wirft Kiesewetter vor, sich weniger als Aufklärer gesehen zu haben, sondern als Verfechter einer festen Linie. Die Folge sei gewesen, dass schon die Frage nach den Tätern lange als prorussisch gegolten habe. Ein Untersuchungsausschuss scheiterte. Kiesewetter hat seinen Sitz im Gremium 2025 verloren. Offiziell geschah das aus anderen Gründen.

Und das Kanzleramt mauert

Die Bundesregierung schweigt dazu, ganz egal, wer gerade regiert. Das Kanzleramt gibt zu den Vorgängen weiterhin „weder Bestätigung noch Dementi“, die Akten vom Juni 2022 bleiben unter Verschluss. Begründet wird das mit dem Staatswohl.

Dabei geht es um nichts Geringeres als einen Angriff auf Deutschlands Energieversorgung. Laut Bundesanwaltschaft lief vor dem Anschlag etwa die Hälfte des Erdgases durch Nord Stream 1, das Deutschland jedes Jahr zur Energiegewinnung brauchte. Bezahlt haben die Folgen Familien, Mittelständler und Industrie: über explodierende Gas- und Strompreise.

Darf ein Staat seinen Bürgern verschweigen, was er über die Zerstörung ihrer eigenen Infrastruktur wusste? Wer das Staatswohl so auslegt, stellt den Begriff auf den Kopf. Der Hamburger Prozess bringt vielleicht Antworten zur Tat. Die Fragen an Berlin bleiben offen.

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