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Razzia-Drohung bei der ZEIT: Wackelt jetzt der Quellenschutz?

Razzia-Drohung bei der ZEIT: Wackelt jetzt der Quellenschutz?
Symbolbild: KI-generiert

Ein Montag, der in die deutsche Pressegeschichte eingehen könnte: Wegen eines Beschlusses des Landgerichts Hamburg drohte den Geschäftsräumen der Wochenzeitung ZEIT eine Durchsuchung. Die Ermittler wollten Original-Tonaufnahmen einer Reporterin. Hintergrund ist der Prozess gegen die Steakhouse-Erbin Christina Block.

Durchsucht wurde am Ende nichts. Der Vorgang wirkt trotzdem wie ein Warnschuss, und er kommt zu einer Zeit, in der in Berlin schon das nächste Gesetz bereitliegt, das Behörden noch mehr Zugriff geben soll.

Worum es im Block-Prozess geht

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg muss sich Christina Block unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, sie habe die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben. Laut Anklage wurden die damals etwa zehn und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 verschleppt. Sie lebten beim Vater. Block bestreitet die Vorwürfe. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Im Januar 2024, rund zwei Wochen nach der mutmaßlichen Entführung, führte die ZEIT-Journalistin Anne Kunze Gespräche mit Familienmitgliedern in Dänemark. Auch die Kinder kamen zu Wort. Die Aufnahmen sind in den Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ eingeflossen, dessen erste Folgen Ende September 2026 erschienen sind.

Herausgabe unter Druck

Das Gericht hält das ungeschnittene Rohmaterial für ein mögliches Beweismittel, unter anderem um die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu prüfen. Medienberichten zufolge lag zusätzlich ein Durchsuchungsbeschluss für die Privatwohnung der Reporterin vor. Kunze gab die Aufnahmen heraus, um die Durchsuchung abzuwenden. Von Freiwilligkeit kann man dabei kaum sprechen.

Der Verlag übergab das Material versiegelt, widersprach der Beschlagnahme und kündigte rechtliche Schritte an. Beschuldigt wird die ZEIT in dem Verfahren übrigens nicht. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner sprachen von einem Angriff auf die Pressefreiheit und den Quellenschutz. Sie wollen sich nach eigenen Angaben mit allen rechtlichen Mitteln wehren.

Eine Debatte mit langer Vorgeschichte

Neu ist der Konflikt nicht. 1962 ließ die Spiegel-Affäre die junge Bundesrepublik erzittern. 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht im Cicero-Urteil die Durchsuchung einer Redaktion für verfassungswidrig. Die Botschaft der Karlsruher Richter war damals klar: Wer Redaktionen durchsucht, gefährdet die Informanten. Ohne Informanten gibt es keine Recherche. Und ohne Recherche gibt es keine Kontrolle der Mächtigen.

Bemerkenswert ist der laute Aufschrei vieler etablierter Häuser. Beobachter erinnern daran, dass staatlicher Druck auf alternative und regierungskritische Medien in den vergangenen Jahren oft auffallend still hingenommen wurde. Pressefreiheit gibt es aber nur für alle oder für niemanden.

Das nächste Gesetz liegt schon bereit

Brisant ist der Fall auch wegen des Entwurfs zum Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG). Damit soll die EU-Verordnung 2024/900 umgesetzt werden, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt. Sie verlangt Kennzeichnungen und Angaben zu Sponsoren bei politischer Werbung. Redaktionelle Inhalte sind grundsätzlich ausgenommen, Kritiker halten die Abgrenzung aber für gefährlich unscharf.

Der WELT-Autor Andreas Rosenfelder schrieb dazu auf X:

„Die Hausdurchsuchung bei der ZEIT ist nur ein Vorgeschmack.“

Er verweist auf Paragraf 6 des Entwurfs. Danach dürften Prüfer bei „Gefahr im Verzug“ während der Geschäftszeit Geschäftsräume durchsuchen, ohne dass ein Richter das vorher angeordnet hat. Der Entwurf hält selbst fest, dass damit das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz eingeschränkt wird. Die Aufsicht über Online-Plattformen soll beim Digital Services Coordinator der Bundesnetzagentur liegen.

Wohin steuert die Merz-Koalition?

Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Weil Brüssel die Vorgaben macht, gilt die Verabschiedung aber als wahrscheinlich. Die Durchsuchungsanordnung im Fall ZEIT war richterlich gedeckt, das stimmt. Trotzdem passt sie aus Sicht vieler Kritiker zu einem Trend, bei dem der Staat seine Kontrollbefugnisse Stück für Stück ausweitet und der Richtervorbehalt an Gewicht verliert.

Ob die schwarz-rote Bundesregierung dem etwas entgegensetzt oder die EU-Vorgaben einfach durchwinkt, wird zur Bewährungsprobe. Die Freiheit der Presse bewahrt man nicht mit Sonntagsreden, sondern mit klaren Grenzen für den Staat.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder.

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