
Schluss mit dem Versteckspiel: Bundestag zwingt Online-Händler zu transparentem Widerrufsbutton
Was für eine Überraschung – der deutsche Gesetzgeber entdeckt nach Jahren des digitalen Wildwuchses plötzlich sein Herz für den geplagten Verbraucher. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Online-Händlern künftig vorschreibt, einen gut sichtbaren Widerrufsknopf auf ihren Webseiten und in ihren Apps zu platzieren. Eine Maßnahme, die längst überfällig war.
Das Ende des digitalen Irrgartens
Wer kennt es nicht? Man hat im Eifer des Gefechts auf „Kaufen" geklickt, bereut die Entscheidung keine fünf Minuten später – und dann beginnt die Odyssee. Versteckte Kontaktformulare, kryptische E-Mail-Adressen, endlose Warteschleifen beim Kundenservice. Die Trickkiste der Online-Händler war bislang prall gefüllt, wenn es darum ging, den Widerruf so unangenehm wie möglich zu gestalten.
Damit soll nun Schluss sein. Der neue Widerrufsbutton muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist prominent sichtbar sein. Ein Klick statt E-Mail-Pingpong – so brachte es die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge auf den Punkt. Eine erfrischend pragmatische Formulierung in einer Zeit, in der politische Kommunikation sonst gerne in wolkigen Phrasen versinkt.
Knappe Mehrheit für mehr Verbraucherschutz
Mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen fand der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit. Dass die Abstimmung derart knapp ausfiel, wirft durchaus Fragen auf. Wer genau hat hier eigentlich dagegen gestimmt – und warum? Die Umsetzung einer EU-Richtlinie sollte eigentlich keine ideologischen Gräben aufreißen. Doch offenbar gibt es im Bundestag nach wie vor Kräfte, die den Interessen der Wirtschaft mehr Gewicht beimessen als dem Schutz der Bürger.
Kampf gegen manipulative Designtricks
Besonders bemerkenswert ist die Ergänzung zum Thema „Dark Patterns". Diese perfiden Designelemente, die Verbraucher gezielt in die Irre führen sollen, werden nun erstmals gesetzlich adressiert. Wer jemals versucht hat, ein Abo zu kündigen und dabei durch ein Labyrinth aus irreführenden Buttons navigieren musste, weiß genau, wovon die Rede ist.
Die neuen Vorgaben zur Gestaltung von Benutzeroberflächen bei Online-Finanzdienstleistungen sind ein wichtiger Schritt. Denn gerade in diesem sensiblen Bereich haben manipulative Designpraktiken in der Vergangenheit erheblichen Schaden angerichtet.
Auch Patienten profitieren
Fast nebenbei hat der Bundestag noch eine weitere sinnvolle Regelung beschlossen: Die erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte ist für Patienten künftig kostenfrei. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte – schließlich handelt es sich um die eigenen Gesundheitsdaten –ste offenbar erst gesetzlich festgeschrieben werden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nun weitere Verbesserungen beim Patientenschutz, etwa bei Behandlungsfehlern. Man darf gespannt sein, ob die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hier tatsächlich nachlegt – oder ob es bei diesem einen Lichtblick bleibt.
Eines steht fest: In einer Zeit, in der der Online-Handel immer dominanter wird, sind solche Schutzmaßnahmen bitter nötig. Dass Deutschland hier wieder einmal nur eine EU-Vorgabe umsetzt, statt selbst Vorreiter zu sein, passt allerdings ins Bild einer Politik, die dem digitalen Wandel chronisch hinterherhinkt.
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