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Kettner Edelmetalle
13.04.2026
21:09 Uhr

Trumps Milliarden-Klage gegen Wall Street Journal scheitert krachend vor Gericht

Trumps Milliarden-Klage gegen Wall Street Journal scheitert krachend vor Gericht

Es sollte ein juristischer Paukenschlag werden, ein Zeichen der Stärke des mächtigsten Mannes der Welt gegen die vermeintlich feindliche Presse. Doch daraus wurde nichts. Ein Bundesrichter in Miami hat die Verleumdungsklage von US-Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal und dessen Mutterkonzern News Corp kurzerhand abgewiesen. Zehn Milliarden Dollar Schadenersatz hatte Trump gefordert – eine Summe, die selbst für amerikanische Verhältnisse astronomisch anmutet. Zurück bleibt ein juristisches Fiasko.

Der Kern des Streits: Eine Nachricht an Jeffrey Epstein

Hintergrund der Klage ist ein Bericht aus dem Jahr 2025, in dem angedeutet wurde, Trump habe vor mehr als zwei Jahrzehnten eine anzügliche Geburtstagsnachricht an den inzwischen verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein geschickt. Die sogenannten Epstein-Files, jene Akten rund um das weitverzweigte Netzwerk des verurteilten Sexualverbrechers, sorgen seit Jahren für politische Erschütterungen auf beiden Seiten des Atlantiks. Dass nun ausgerechnet Trump – der sich stets als Kämpfer gegen den „Deep State" inszeniert – in diesem Zusammenhang genannt wird, verleiht der Angelegenheit eine besondere Brisanz.

Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass Trumps Klage die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verleumdung schlicht nicht erfülle. Die Hürden für Verleumdungsklagen in den Vereinigten Staaten sind bekanntlich hoch – insbesondere für Personen des öffentlichen Lebens. Der Kläger muss nachweisen, dass eine Aussage nicht nur falsch war, sondern auch mit tatsächlicher Böswilligkeit verbreitet wurde. Genau daran scheiterte Trump.

Eine Gnadenfrist bis Ende April

Ganz ohne Hoffnung ließ der Richter den Präsidenten allerdings nicht zurück. Bis zum 27. April erhielt Trump die Möglichkeit, eine überarbeitete Klage einzureichen. Ob sein Anwaltsteam diese Frist nutzen wird, um einen zweiten Anlauf zu wagen, bleibt abzuwarten. Angesichts der deutlichen Worte des Gerichts dürfte dies jedoch ein schwieriges Unterfangen werden.

Die Abweisung reiht sich ein in eine Serie von juristischen Rückschlägen, die Trump in seinen zahlreichen Klagen gegen Medienunternehmen hinnehmen musste. Der amtierende Präsident führt seit Jahren einen erbitterten Feldzug gegen die amerikanische Presselandschaft, die er regelmäßig als „Fake News" brandmarkt. Dass ausgerechnet das Wall Street Journal – eine Publikation, die zum Imperium des konservativen Medienmoguls Rupert Murdoch gehört und Trump in der Vergangenheit durchaus wohlgesonnen war – nun zum Ziel seiner juristischen Attacken wurde, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Pressefreiheit als Schutzschild – aber auch als Waffe?

Man mag zu Donald Trump stehen, wie man will. Doch eines muss man nüchtern konstatieren: Der Versuch, kritische Berichterstattung mit Milliardenklagen mundtot zu machen, ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hat jeder Bürger – auch ein Präsident – das Recht, sich gegen unwahre Behauptungen zur Wehr zu setzen. Andererseits wirken Klagen in dieser Größenordnung weniger wie ein Kampf um Gerechtigkeit und mehr wie ein Einschüchterungsversuch gegenüber der freien Presse.

Die Epstein-Akten selbst bleiben derweil ein politisches Minenfeld. Das US-Justizministerium hat weitere bislang fehlende Dokumente veröffentlicht, die auch Trump betreffen sollen. Welche Enthüllungen noch folgen werden, ist ungewiss. Sicher ist nur: Die Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels amerikanischer Zeitgeschichte ist noch lange nicht abgeschlossen – und sie wird weiterhin prominente Namen ans Tageslicht zerren, gleich welcher politischen Couleur.

Für Trump bedeutet die Niederlage vor Gericht einen empfindlichen Dämpfer. Nicht wegen der zehn Milliarden Dollar, die er ohnehin nie erhalten hätte. Sondern weil sie zeigt, dass selbst der mächtigste Mann der westlichen Welt an den Grenzen des Rechtsstaats scheitern kann. Und das ist – bei aller berechtigten Kritik an der medialen Berichterstattung – letztlich eine gute Nachricht für die Demokratie.

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