
Wahl-Skandal in Dessau: Für demente 95-Jährige wurde längst abgestimmt

Vier Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erschüttert ein Verdachtsfall aus einem Dessauer Pflegeheim das Vertrauen in die Briefwahl. In der Seniorenresidenz „Marthahaus“ sollen die Wahlunterlagen einer 95-jährigen, demenzkranken Bewohnerin geschreddert worden sein. Im Wahlamt erfuhr ihr Bevollmächtigter dann: Für die Frau war bereits gewählt worden.
Ein Anruf, ein Schredder – und viele Fragen
Nach Angaben eines Zeitungsberichts hatte der 74-jährige Bevollmächtigte Klaus-Lothar Bebber am 27. August in der Einrichtung nach den Wahlunterlagen seiner Tante gefragt. Sie lebe seit Jahren im Heim und sei seit rund vier Jahren dement.
Einen Tag später soll ihn eine Mitarbeiterin angerufen haben. Sie habe erklärt, die Wahlunterlagen der Bewohner „aus Zeitgründen“ eingesammelt und vernichtet zu haben. Bebber wird mit den Worten zitiert:
„Die Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben“
Sonst, so seine Darstellung, erhalte er sämtliche Briefe und Dokumente seiner Tante. Warum also diesmal nicht?
Der Antrag vom 10. August – mit „krakeliger“ Unterschrift
Vier Tage später ging Bebber mit seiner Frau ins Dessauer Wahlbüro. Dort sollen Mitarbeiter nach Abgleich der Personendaten festgestellt haben, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen für die 95-Jährige beantragt worden waren – und dass die Stimmabgabe zu diesem Zeitpunkt schon erfolgt war.
Man habe ihm den Antrag gezeigt. Darauf habe sich eine als „krakelig“ beschriebene Unterschrift seiner Tante befunden. Wer den Antrag stellte und wer die Kreuze setzte, ist bislang ungeklärt. Über einen Anwalt stellte der Bevollmächtigte dem Bericht zufolge Strafanzeige gegen Unbekannt.
Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte der Zeitung, der Vorgang sei bekannt – weitere Angaben machte sie nicht. Das Marthahaus habe auf eine Anfrage bislang nicht reagiert und sich telefonisch nicht äußern wollen. Es gilt: Bislang stehen Vorwürfe im Raum, keine Feststellungen eines Gerichts.
Was das Gesetz verlangt – und wie leicht es umgangen werden kann
Die Regeln sind eindeutig. Laut Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt muss der Wähler an Eides statt versichern, den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet zu haben. Wer dazu nicht in der Lage ist, darf eine Hilfsperson einsetzen – diese muss jedoch unterschreiben, ausschließlich nach dem erklärten Willen des Wählers gehandelt zu haben. Auch für den Antrag durch Dritte braucht es eine Vollmacht.
Wird ohne geäußerte Wahlentscheidung abgestimmt, kann der Tatbestand der Wahlfälschung nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch erfüllt sein. Der Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Aus Sicht unserer Redaktion: Die Ausnahme ist zur Regel geworden
Die Briefwahl war einmal als Notlösung gedacht. Heute ist sie Massenphänomen: Medienberichten zufolge lag der Briefwahlanteil in Sachsen-Anhalt bei der Landtagswahl 2021 bereits bei rund 25,6 Prozent – Tendenz steigend.
Für viele Bürger ist genau das das Problem. Wo Millionen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine ausgefüllt werden, fehlt die Kontrolle, die das Wahlgeheimnis eigentlich garantieren soll. Besonders verletzlich sind Pflegebedürftige, die sich nicht wehren können.
Wer das Vertrauen in Wahlen erhalten will, muss solche Fälle schnell, transparent und ohne Rücksicht auf politische Empfindlichkeiten aufklären. Andernfalls erledigt sich die Debatte über Wahlintegrität nicht – sie wächst.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und enthält Bewertungen unserer Redaktion. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachleute.
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