Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
02.09.2026
17:44 Uhr
KI-generiert

Wahl-Skandal in Dessau: Für demente 95-Jährige wurde längst abgestimmt

Wahl-Skandal in Dessau: Für demente 95-Jährige wurde längst abgestimmt
Symbolbild: KI-generiert

Vier Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erschüttert ein Verdachtsfall aus einem Dessauer Pflegeheim das Vertrauen in die Briefwahl. In der Seniorenresidenz „Marthahaus“ sollen die Wahlunterlagen einer 95-jährigen, demenzkranken Bewohnerin geschreddert worden sein. Im Wahlamt erfuhr ihr Bevollmächtigter dann: Für die Frau war bereits gewählt worden.

Ein Anruf, ein Schredder – und viele Fragen

Nach Angaben eines Zeitungsberichts hatte der 74-jährige Bevollmächtigte Klaus-Lothar Bebber am 27. August in der Einrichtung nach den Wahlunterlagen seiner Tante gefragt. Sie lebe seit Jahren im Heim und sei seit rund vier Jahren dement.

Einen Tag später soll ihn eine Mitarbeiterin angerufen haben. Sie habe erklärt, die Wahlunterlagen der Bewohner „aus Zeitgründen“ eingesammelt und vernichtet zu haben. Bebber wird mit den Worten zitiert:

„Die Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben“

Sonst, so seine Darstellung, erhalte er sämtliche Briefe und Dokumente seiner Tante. Warum also diesmal nicht?

Der Antrag vom 10. August – mit „krakeliger“ Unterschrift

Vier Tage später ging Bebber mit seiner Frau ins Dessauer Wahlbüro. Dort sollen Mitarbeiter nach Abgleich der Personendaten festgestellt haben, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen für die 95-Jährige beantragt worden waren – und dass die Stimmabgabe zu diesem Zeitpunkt schon erfolgt war.

Man habe ihm den Antrag gezeigt. Darauf habe sich eine als „krakelig“ beschriebene Unterschrift seiner Tante befunden. Wer den Antrag stellte und wer die Kreuze setzte, ist bislang ungeklärt. Über einen Anwalt stellte der Bevollmächtigte dem Bericht zufolge Strafanzeige gegen Unbekannt.

Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte der Zeitung, der Vorgang sei bekannt – weitere Angaben machte sie nicht. Das Marthahaus habe auf eine Anfrage bislang nicht reagiert und sich telefonisch nicht äußern wollen. Es gilt: Bislang stehen Vorwürfe im Raum, keine Feststellungen eines Gerichts.

Was das Gesetz verlangt – und wie leicht es umgangen werden kann

Die Regeln sind eindeutig. Laut Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt muss der Wähler an Eides statt versichern, den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet zu haben. Wer dazu nicht in der Lage ist, darf eine Hilfsperson einsetzen – diese muss jedoch unterschreiben, ausschließlich nach dem erklärten Willen des Wählers gehandelt zu haben. Auch für den Antrag durch Dritte braucht es eine Vollmacht.

Wird ohne geäußerte Wahlentscheidung abgestimmt, kann der Tatbestand der Wahlfälschung nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch erfüllt sein. Der Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Aus Sicht unserer Redaktion: Die Ausnahme ist zur Regel geworden

Die Briefwahl war einmal als Notlösung gedacht. Heute ist sie Massenphänomen: Medienberichten zufolge lag der Briefwahlanteil in Sachsen-Anhalt bei der Landtagswahl 2021 bereits bei rund 25,6 Prozent – Tendenz steigend.

Für viele Bürger ist genau das das Problem. Wo Millionen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine ausgefüllt werden, fehlt die Kontrolle, die das Wahlgeheimnis eigentlich garantieren soll. Besonders verletzlich sind Pflegebedürftige, die sich nicht wehren können.

Wer das Vertrauen in Wahlen erhalten will, muss solche Fälle schnell, transparent und ohne Rücksicht auf politische Empfindlichkeiten aufklären. Andernfalls erledigt sich die Debatte über Wahlintegrität nicht – sie wächst.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und enthält Bewertungen unserer Redaktion. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachleute.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen