
Zehn Tage Heimaturlaub – dann war der Gratis-Platz weg!

Eine vierköpfige rumänische Familie hat in Berlin-Neukölln ihren Platz in einer vom Steuerzahler finanzierten Notunterkunft verloren – nach zehn Tagen Urlaub in der Heimat. Der Bezirk lehnte die erneute Aufnahme ab. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entscheidung im Eilverfahren, wie Medienberichte vom 20. August 2026 melden.
180 Euro am Tag – für eine Notunterkunft
Die Familie war zuvor in einer Unterkunft in Friedrichshain untergebracht. Die Kosten von rund 180 Euro täglich – etwa 45 Euro pro Person und Tag – trug den Berichten zufolge das Jobcenter Neukölln.
Macht rund 5.400 Euro im Monat. Für vier Betten. Wer in Berlin für diese Summe eine Wohnung mietet, bekommt eine Villa am Wannsee. Doch das ist die betriebswirtschaftliche Realität des deutschen Notunterkunftssystems, in dem private Betreiber pro Kopf und Nacht abrechnen.
Hinzu kamen weitere Leistungen: Das Jobcenter erkannte laut den Berichten einen monatlichen Bedarf von 1.700 Euro an, nach Anrechnung des Kindergeldes flossen 1.012 Euro aus.
Das Gericht: Es fehlt die Unfreiwilligkeit
Vor der Abreise sei die Familie ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass nach längerer Abwesenheit kein Anspruch auf Rückkehr in dieselbe Unterkunft bestehe. Trotzdem stellte sie nach der Heimkehr einen neuen Antrag. Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) sagte Nein.
Das Verwaltungsgericht stützte ihn. In dem Beschluss heiße es, es fehle „an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit“. Die Familie hätte ihre Lage demnach selbst abwenden können. Eine Beschwerde zur nächsten Instanz ist noch möglich.
Warum dieser Fall größer ist als er aussieht
Nach den Berliner Regeln sind die Bezirke verpflichtet, Menschen unterzubringen, die unfreiwillig obdachlos werden – die sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung. An diesem einen Wort hängt alles. Fällt die Unfreiwilligkeit weg, fällt die Pflicht des Staates weg.
Rehfeldt hält den Beschluss deshalb für richtungsweisend. Der Staat bringe unter, um eine Gefahr abzuwehren, erklärte er sinngemäß gegenüber Medien:
„Dann kann sich diese Familie selber darum kümmern.“
Bislang, so seine Darstellung, habe der bloße Verweis auf eine mögliche Rückkehr ins Herkunftsland nicht ausgereicht, um einen Platz zu verweigern. Sein Bezirk wolle nun prüfen, ob sich die Argumentation auf weitere Fälle übertragen lasse.
Abmahnung wegen Hausordnung – und keine Stellungnahme
Bereits vor der Reise habe es nach Angaben des Unterkunftsbetreibers Konflikte gegeben: Beanstandet worden seien Alkohol- und Tabakkonsum in den Zimmern sowie Besuche nicht angemeldeter Personen. Eine Abmahnung sei ausgesprochen worden. Eine Stellungnahme der Familie zu diesen Vorwürfen liegt den Berichten zufolge nicht vor – die Darstellung stammt allein vom Betreiber.
Aus Sicht unserer Redaktion legt der Fall einen Konstruktionsfehler offen, den die Politik seit Jahren ignoriert: Ein Sozialsystem, das im Rahmen der EU-Freizügigkeit faktisch europaweit offensteht, aber kaum wirksame Zumutbarkeitsgrenzen kennt, wird zwangsläufig überdehnt. Nicht die Bedürftigen sind das Problem – sondern Regeln, die Missbrauch billiger machen als Kontrolle. Zahlen müssen es am Ende die deutschen Steuerzahler.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Beratung.

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