
Erben unter Generalverdacht: CDU-Mann rüttelt an der roten Linie!

In der Union bröckelt ein Tabu: Stefan Nacke, Chef der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion im Bundestag, will Erbschaften stärker besteuern. Das geht laut Medienberichten aus einem Papier hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Der Zeitpunkt ist kein Zufall, denn nächste Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gleich zweimal über die Erbschaftsteuer.
„Leistung muss mehr zählen als Herkunft“
So lautet der Titel des Papiers. Verfasst hat es Nacke gemeinsam mit Friedrich von Schönfeld, dem Finanzvorstand des Caritasverbandes. Ihre Kernthese: Die Leistung des Erblassers sei nicht die Leistung des Erben. Erbschaften und Schenkungen würden nach ihrer Auffassung zu gering besteuert.
Zwar verdiene Lebensleistung Respekt, räumen die beiden ein. Die Politik dürfe aber nicht nur verteidigen, was andere bereits besitzen, sondern müsse auch Menschen ohne Vermögen den Aufstieg ermöglichen. Dieses Verhältnis sei nach ihrer Darstellung „aus dem Gleichgewicht geraten“.
Ihr eigentlicher Hebel ist die aktuelle Sozialdebatte. Wenn Beschäftigte höhere Beiträge zahlen und Einschnitte bei den Sozialsystemen hinnehmen sollen, dürften die „Privilegien bei der Übertragung großer Vermögen“ nicht ausgeklammert bleiben. Das klingt mehr nach SPD-Parteitag als nach Adenauer-Haus.
Der Mittelstand als lästiges Argument?
Bislang hat die Union höhere Erbschaftsteuern immer mit dem Schutz des Mittelstands abgelehnt. Familienbetriebe, die über Generationen aufgebaut wurden, sollen nicht beim Erbgang zerschlagen werden. Aus genau diesem Grund klammert der schwarz-rote Koalitionsvertrag eine Reform bewusst aus.
Nacke und von Schönfeld lassen das nicht gelten. Die Steuer zahlten nicht die Unternehmen, sondern die Eigentümer. Diese hätten oft genug andere Vermögenswerte oder Finanzierungsmöglichkeiten. Kritiker dürften darin eine gefährliche Verkennung der Realität sehen: Bei vielen Familienunternehmen steckt das Vermögen gerade nicht auf dem Girokonto, sondern in Maschinen, Hallen und Arbeitsplätzen.
Rückendeckung holen sich die Autoren beim Sachverständigenrat Wirtschaft. Die Wirtschaftsweisen hatten in ihrem jüngsten Herbstgutachten eine Reform angemahnt und gefordert, Steuervorteile für Betriebsvermögen zurückzufahren.
Karlsruhe gibt den Takt vor
Am 12. Oktober verhandelt der Erste Senat über eine Normenkontrollklage der Bayerischen Staatsregierung. Laut Gericht hält München die Regeln zu Freibeträgen und Steuersätzen auch deshalb für verfassungswidrig, weil sie seit Jahren nicht an die Teuerung angepasst worden seien. Bayern will Erben also eher entlasten.
Einen Tag später geht es um die Verschonung von Betriebsvermögen. Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante Privatvermögen geerbt hat und sich gegenüber begünstigten Firmenerben benachteiligt sieht. Einen Urteilstermin gibt es noch nicht. Beobachter rechnen erst in einigen Monaten mit einer Entscheidung.
Spahn hatte schon vorgelegt
Ganz neu ist die Unruhe nicht. Bereits im vergangenen Jahr hatte Jens Spahn in einer Talkshow erklärt, die Vermögensverteilung in Deutschland sei „so nicht in Ordnung“. Die einst klare Unionslinie verliert an Kontur.
62 Abgeordnete als Machtfaktor
Brisant ist die Arithmetik. Zur Arbeitnehmergruppe gehören 62 Bundestagsabgeordnete. Rechnerisch würde Friedrich Merz seine Mehrheit verlieren, wenn jeder vierte von ihnen gegen die Koalition stimmt. Rein theoretisch könnte der Block sogar Rot-Rot-Grün zu einer Mehrheit verhelfen.
Für viele Familien ist das ein Alarmsignal. Sie haben ihr Vermögen aus längst versteuertem Einkommen aufgebaut, und jetzt ausgerechnet aus der Union die Debatte über einen weiteren Zugriff? Wer sein Erspartes für die nächste Generation sichern will, sollte breit streuen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber können dabei als krisenfester Baustein eine sinnvolle Ergänzung sein.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte sich im Einzelfall fachkundig beraten lassen.












