
Haftbefehl vollstreckt: Ex-CDU-Abgeordneter Fischer in Klinik festgenommen
Die Justiz hat durchgegriffen – und das mit aller Konsequenz. Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer wurde am Montag in einer Klinik im baden-württembergischen Bad Säckingen festgenommen. Das Oberlandesgericht München hatte zuvor Haftbefehl gegen den 59-Jährigen erlassen, nachdem dieser wiederholt nicht zu seinem Korruptionsprozess erschienen war. Die Worte des Vorsitzenden Richters Jochen Bösl könnten kaum deutlicher sein: „Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben."
Flucht in die Klinik – ein durchsichtiges Manöver?
Was sich hier abspielt, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mancher Politiker mit der Justiz. Fischer hatte sich zuletzt in besagte Klinik begeben – offenbar in der Hoffnung, dem Gerichtstermin entgehen zu können. Doch vom Gericht eingesetzte Gutachter stellten am Wochenende unmissverständlich seine Verhandlungsfähigkeit fest. Als der Angeklagte dennoch nicht erschien, blieb dem Gericht keine andere Wahl als die Eskalation.
Unter ärztlicher Aufsicht wurde Fischer auf die rund 350 Kilometer lange Reise nach München geschickt, wo der Prozess am Nachmittag fortgesetzt werden sollte. Seine Verteidiger legten umgehend Beschwerde gegen den Haftbefehl ein – ein Schritt, der angesichts der Faktenlage eher wie ein verzweifelter Versuch der Schadensbegrenzung anmutet.
Der Vorwurf: Käuflichkeit im Dienste Aserbaidschans
Die Anklage wiegt schwer. Fischer muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit verantworten. Der Kern der Anschuldigungen: Aserbaidschan soll sich über Jahre hinweg bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats durch Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, der von 2010 bis 2018 in diesem Gremium aktiv war, soll dabei eine willfährige Rolle gespielt haben.
Konkret wirft ihm die Generalstaatsanwaltschaft vor, im Interesse des autoritär regierten Kaukasusstaates positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet zu haben. Als Gegenleistung soll er über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben. Fischer selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe vehement: „Ich bin unschuldig", erklärte er vor Gericht. Er habe niemals seine Stimme „verkauft" und stets frei abgestimmt.
Verjährung droht – ein Wettlauf gegen die Zeit
Besonders brisant: Bei einem wichtigen Anklagepunkt droht bereits Mitte Januar die Verjährung. Sollte sich der Prozess weiter verzögern, könnte Fischer für diesen Teil der Anklage nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Man darf sich fragen, ob die wiederholten Abwesenheiten des Angeklagten nicht auch diesem Kalkül geschuldet waren.
Eine steile Karriere mit fragwürdigem Ende
Fischers politischer Werdegang liest sich zunächst wie eine Erfolgsgeschichte der alten Bundesrepublik. 1998 zog er über die Landesliste Baden-Württemberg in den Bundestag ein, danach gewann er seinen Wahlkreis Karlsruhe-Land mehrfach direkt. Von 2014 bis 2017 leitete er die deutsche Delegation der parlamentarischen Versammlung des Europarates, war Vizepräsident der Versammlung und ab 2016 sogar Vorsitzender der EVP-Fraktion.
Dass ausgerechnet ein Mann in solch exponierter Position nun wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht steht, ist ein Schlag ins Gesicht all jener Bürger, die noch an die Integrität ihrer gewählten Vertreter glauben wollen. Der Fall Fischer reiht sich ein in eine beunruhigende Serie von Skandalen, die das ohnehin ramponierte Vertrauen in die politische Klasse weiter erschüttern.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Justiz in der Lage ist, diesen Fall vor Eintritt der Verjährung zu einem Abschluss zu bringen – und ob am Ende tatsächlich Recht gesprochen wird oder ob sich einmal mehr zeigt, dass für manche offenbar andere Regeln gelten als für den gewöhnlichen Bürger.
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