
Klage-Stau in Moabit: Warum Syrer vor Gericht fast immer scheitern

Am Verwaltungsgericht Berlin türmen sich die Asylklagen syrischer Staatsbürger, deren Antrag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt hat. Erfolg haben sie Schweizer Medienberichten zufolge praktisch nie. Trotzdem klagen sie weiter, und das hat einen schlichten Grund: Solange das Verfahren läuft, darf niemand abgeschoben werden.
Fünf Minuten Verhandlung, dann ist Schluss
Ein Oktobertag in Saal 4102, vierter Stock, Kirchstraße in Moabit. Auf dem Plan stehen mehrere Syrer, die gegen die Bundesrepublik klagen. Zur ersten Verhandlung um 9:50 Uhr sitzen nur die beiden Vertreter des Bamf im Saal. Kläger und Anwalt kommen gar nicht.
Nach fünf Minuten ist die Sitzung vorbei. Der Anwalt soll die Klage kurz darauf zurückgezogen haben. Eine Gerichtssprecherin erklärt laut dem Bericht, so etwas passiere gelegentlich, vor allem wenn eine Klage kaum Chancen habe.
Im nächsten Fall sitzt ein junger Syrer ohne Anwalt vor dem Richter. Das Geld für den Anwalt habe er nicht, sagt er. Obwohl ein Übersetzer hilft, wirkt er überfordert. Seine Familie lebe nach der Rückkehr aus Saudi-Arabien in einem zerstörten Haus. Ein anderer Kläger, 22 Jahre alt, verweist auf 170.000 US-Dollar Schulden, die die Pistaziengroßhandlung seines Vaters habe. Er bringt es selbst auf den Punkt:
„Für mich ist wichtig, dass ich nicht nach Syrien abgeschoben werde."
Drei Schutztitel, keiner greift
Richter Björn Schaefer entscheidet nach Gesetz und nicht nach Mitgefühl. Das deutsche Asylrecht kennt drei Schutzformen:
- Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, nur für politisch Verfolgte
- Subsidiären Schutz für Menschen, denen in der Heimat ernsthafter Schaden droht
- Abschiebungsverbot, etwa bei schwerer Krankheit
Seit Baschar al-Assad im Dezember 2024 gestürzt wurde und ins Exil floh, fällt für die meisten Syrer die Grundlage aller drei Titel weg. Laut Bamf bekamen im ersten Halbjahr 2026 nur noch 20,9 Prozent der syrischen Antragsteller Schutz. „Der rechtliche Maßstab ist hoch", sagt Schaefer. Hinzu kommt das sogenannte „Bett-Brot-Seife"-Prinzip: Wer sich in der Heimat Unterkunft, Essen und Grundversorgung verschaffen kann, darf zurückgeschickt werden. Fast alle hätten Familie in Syrien, bei der sie unterkommen könnten, so der Richter.
Die Klage als Zeitpuffer
Warum dann der Gang vor Gericht? Weil eine Klage aufschiebende Wirkung hat. „Wer vom Bamf abgelehnt wird, der klagt in der Regel dagegen beim Verwaltungsgericht", sagt Schaefer. Die Zahlen zeigen, was das bedeutet: Von 27.539 Klagen, die 2025 in Berlin eingingen, betrafen 9.279 Asylverfahren. Das ist jede dritte.
Bezahlt wird das vom Steuerzahler. Richter, Behördenvertreter und Dolmetscher sind mit Verfahren beschäftigt, deren Ausgang fast immer feststeht. Fragen zu Baugenehmigungen oder Fahrverboten bleiben derweil liegen. Bundesweit dauern Asylverfahren vor Gericht Berichten zufolge inzwischen wieder länger.
Und selbst ein Urteil garantiert nichts
Auch wer verliert, muss nicht automatisch gehen. Über Abschiebungen entscheiden die örtlichen Ausländerbehörden, und die können Integrationsleistungen berücksichtigen und Aufenthaltserlaubnisse ausstellen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Abschiebungen nach Syrien schon vor mehr als einem Jahr angekündigt. Medienberichten zufolge ist daraus kaum etwas geworden, unter anderem weil Damaskus bei der Rücknahme seiner Staatsbürger wenig Bereitschaft zeigen soll.
Die nächste Klagewelle rollt schon an
Die Gerichte werden so schnell nicht entlastet. Das Innenministerium will das Bamf anweisen, die Schutztitel von mehr als 500.000 in Deutschland lebenden Syrern zu widerrufen. Ersten Berichten zufolge sind bereits Bescheide verschickt worden, Pro Asyl protestiert. „Natürlich werden viele Syrer auch dagegen wieder klagen", sagt Schaefer voraus.
Aus Sicht vieler Bürger zeigt der Saal in Moabit beispielhaft, wo die Migrationspolitik hakt. Die Regeln sind klar und die Urteile auch. Trotzdem landet fast jeder Fall vor Gericht, und am Ende reist kaum jemand aus. Die angekündigte Migrationswende muss sich deshalb an tatsächlichen Rückführungen messen lassen und nicht an Pressemitteilungen.
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