
Wedding-Gymnasium darf Gebete verbieten: Schulfrieden schlägt Klage!

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag eine Klage gegen das Verbot demonstrativer Gebete am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding abgewiesen. Geklagt hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), nach deren Auffassung die Regel muslimische Schüler diskriminiert. Die Richter halten den Schulfrieden für wichtiger – und begründen das mit Vorfällen, die aufhorchen lassen.
Worum es genau geht
Im Kern geht es um einen einzigen Satz der Schulordnung. Er untersagt das demonstrative Ausüben religiöser Riten und extrem politischer Handlungen, und zwar ausdrücklich im Interesse des Schulfriedens. Das Verbot nennt keine bestimmte Religion.
Die GFF sah darin dennoch einen Verstoß gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Medienberichten zufolge argumentierte der Verein, betroffene Schüler würden sich zum Beten hinter Müllcontainern, in Büschen oder auf Toiletten verstecken. Zudem sei es diskriminierend, dass die Schule keinen eigenen Gebetsraum bereitstelle.
Ungleichbehandlung ja, aber gerechtfertigt
Bemerkenswert ist die Begründung der 3. Kammer. Das Gericht räumt durchaus ein, dass die Regel vor allem Muslime trifft, weil das islamische Pflichtgebet fünfmal täglich zu festen Zeiten verrichtet wird und für alle sichtbar ist. Eine Benachteiligung liege also vor. Sie sei jedoch „erforderlich, um den Schulfrieden zu wahren“, dem im konkreten Fall „höheres Gewicht“ zukomme.
Ein milderes Mittel sah die Kammer nicht. Auch einen Gebetsraum muss die Schule nicht einrichten. Ihr fehlten Platz und Aufsichtspersonal, so das Gericht. Außerdem könnte ein solcher Raum die Konflikte nur verlagern oder sogar verschärfen.
Was sich am Gymnasium abgespielt haben soll
Hier wird das Urteil brisant. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, an der Schule sei versucht worden, Mitschülern bestimmte religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen. Es habe Konvertierungsversuche gegeben. Schülerinnen seien beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trügen.
Laut Berichten über die Verhandlung schilderte die Schulleitung weitere Fälle. Während des diesjährigen Ramadan sollen sich rund zwölf schwarz gekleidete Schüler samt Vorbeter in einem Windfang zum öffentlichen Gebet versammelt haben. Und nach einer Abiturfeier sei eine Schülerin in einem WhatsApp-Chat geschmäht worden, weil sie aus Sicht anderer nicht angemessen gekleidet gewesen sei. Besonders junge muslimische Mädchen gerieten ins Visier, habe der Schulleiter betont.
Ein Déjà-vu mit Ansage
Neu ist der Streit nicht. Schon 2011 scheiterte ein muslimischer Schüler derselben Schule vor dem Bundesverwaltungsgericht. Er hatte 2007 mit Mitschülern im Flur gebetet und durch alle Instanzen geklagt. Auch damals entschieden die Leipziger Richter, der Schulfrieden sei konkret gefährdet.
Fünfzehn Jahre später steht die Schule erneut vor Gericht. Was hat die Berliner Politik in dieser Zeit eigentlich unternommen? Aus Sicht vieler Beobachter hat sich das Problem nicht entschärft, sondern verfestigt.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
Der Gewaltbarometer an Berliner Schulen hatte im Februar religiösen und sozialen Konformitätsdruck als auffällige Entwicklung benannt. Medienberichten zufolge zeigte er unter anderem:
- 40 Prozent der muslimischen Neuntklässler stellen religiöse Regeln über die Schulregeln.
- Bei christlichen Schülern sind es 33 Prozent, bei atheistischen 18 Prozent.
- Jeder dritte Lehrer hält Antisemitismus für ein großes Problem, jeder vierte Islamismus.
Die Senatsverwaltung für Bildung begrüßte das Urteil „ausdrücklich“. Schulen müssten handlungsfähig sein, wenn der geordnete Betrieb gefährdet sei. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht, denn die GFF will die Zulassung der Berufung beantragen. Eine ihrer Juristinnen meinte, das Gericht habe den Eingriff in die Religionsfreiheit verkannt.
Für viele Eltern dürfte das Urteil dennoch ein Signal sein, dass Lehrer und Schulleiter nicht allein dastehen, wenn sie Druck auf Schüler abwehren wollen. Die Schule soll ein neutraler Raum bleiben, in dem Kinder lernen und nicht missioniert werden. Dass ein Gymnasium dieses Selbstverständnis erst vor Gericht erstreiten muss, sagt viel über den Zustand der Berliner Bildungslandschaft.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder.
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