
Rechen-Rätsel im Abgeordnetenhaus: Fehlen Berlin 25 Abgeordnete?

Berlin hat am 20. September gewählt, und schon wieder steht die Hauptstadt vor einem Wahlrechtsstreit. Ein Kritiker wirft der Wahlbehörde vor, die Sitze nach einer Vorschrift verteilt zu haben, die der Senat bereits im vergangenen Jahr gestrichen habe. Rechne man nach dem Gesetz, hätte das Parlament demnach 183 statt 158 Sitze. Entscheidend wird der 12. Oktober.
Die Formel, die keiner vermisste
Der Streit klingt trocken, hat es aber in sich. Das Berliner Landeswahlgesetz verlangt, dass Überhangmandate ausgeglichen werden. Wie genau das berechnet wird, regelt das Gesetz aber nicht selbst. Es verweist dafür auf die Landeswahlordnung.
Diese Verordnung hat der Senat von Kai Wegner (CDU) im vergangenen Jahr neu gefasst. Dabei fiel die Berechnungsvorschrift samt Rundungsregel ersatzlos weg. Begründet wurde das laut dem Bericht mit einem Halbsatz auf Seite 77 der Vorlage: Eine Wiederholung der gesetzlichen Regeln sei „überflüssig und verwirrend“. Nur stand die Formel nach Darstellung des Kritikers nie im Gesetz.
Aufgefallen sei das niemandem. Weder bei der Rechtsprüfung noch im Rat der Bürgermeister, und auch keine einzige Fraktion im Abgeordnetenhaus habe nachgefragt. Kontrolle sieht anders aus.
158 oder 183? Eine Frage der Normenhierarchie
Das Argument folgt einer einfachen Logik. Gibt es die Verordnung nicht mehr, kann sie auch niemanden binden. An ihre Stelle trete dann das Gesetz selbst, und das schreibe vor, so viele Sitze zu schaffen, bis jeder Überhang ausgeglichen sei. Diese Rechnung komme erst bei 183 Mandaten zur Ruhe, also 25 mehr als am Wahlabend verkündet.
Die Wahlbehörde rechnete trotzdem nach der alten Methode und kam auf 158 Sitze. Nach vorläufigem Ergebnis entfielen davon 47 auf die Linke, die mit 25,7 Prozent stärkste Kraft wurde. Dahinter folgen CDU (34), AfD (29), Grüne (26) und SPD (22).
Inzwischen ist das Parlament sogar geschrumpft. Medienberichten zufolge ergab eine Nachzählung in Spandau, dass das Direktmandat im Wahlkreis 1 an die AfD geht und nicht an die CDU. Grund soll eine falsche telefonische Schnellmeldung gewesen sein. Nach Angaben von Landeswahlleiter Stephan Bröchler hätte das Haus damit nur noch 153 Sitze. Wie sich das auf die Gegenrechnung des Kritikers auswirkt, ist bislang offen.
Déjà-vu in der Hauptstadt
Der Mann ist kein Unbekannter. Er hatte bereits die Berliner Wahl von 2021 angefochten, die der Verfassungsgerichtshof wegen massiver Pannen für ungültig erklärte. Im Februar 2023 musste Berlin deshalb komplett neu wählen. Sollte der Landeswahlausschuss am 12. Oktober an den 158 beziehungsweise 153 Sitzen festhalten, will er nach eigenen Worten auch diese Wahl anfechten.
Zu den 25 möglichen Profiteuren gehörte demnach ausgerechnet der bisherige CDU-Fraktionschef Dirk Stettner, der seinen Wahlkreis in Weißensee an die AfD verloren hat. Die CDU-Fraktion hat sich unterdessen schon mit 34 Abgeordneten konstituiert und eine neue Spitze gewählt. Selbst der Landeswahlleiter nannte dieses Vorpreschen einiger Fraktionen kein gutes Verfahren.
Schweigen statt Antwort
Bröchler war nach dem Wahldebakel von 2021 als Reformer geholt worden. Laut dem Bericht hat er die Frage, nach welcher Vorschrift er gerechnet habe, bis heute nicht beantwortet. Die Erklärung des Verfahrens auf seiner Website berufe sich in einer Fußnote sogar auf Wikipedia. Öffentlich betont er dagegen, Berlin erlebe „kein Wahlchaos“, die Kontrollmechanismen funktionierten.
Am 12. Oktober geht es um mehr als Sitze
Jetzt hat der Landeswahlausschuss das Wort, ein unabhängiges und weisungsfreies Gremium aus sechs Beisitzern, zwei Richtern des Oberverwaltungsgerichts und dem Landeswahlleiter. Die Eingabe mit den Berechnungstabellen soll laut dem Bericht allen Mitgliedern vorliegen. Dass der Ausschuss eine Sitzverteilung korrigiert, wäre nicht neu: Vor rund 20 Jahren tat er genau das, und der Verfassungsgerichtshof gab ihm recht.
Ob 25 Abgeordnete mehr oder weniger, das ist keine Juristen-Spielerei. Eine Wahl ist das erste Glied der demokratischen Legitimationskette, und die Regeln dafür müssen vor der Stimmabgabe feststehen, nicht erst danach. Wenn eine Hauptstadt, die schon einmal komplett neu wählen musste, ihre eigene Sitzzahl nicht sauber aus dem Gesetz herleiten kann, verspielt sie das Vertrauen ihrer Bürger. Und das ist wertvoller als jeder Parlamentssitz.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder.

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